Ein wesentliches Element der Fluglärmforschung ist die Quantifizierung von Fluglärm durch geeignete Größen, die als „Lärmbewertungsmaße“ oder „Fluglärmdeskriptoren“ bezeichnet werden. Diese müssen zum einen auf physikalisch mess- und berechenbaren, akustischen Kennwerten beruhen, zum anderen die physiologischen und psychologischen Lärmwirkungen auf den Menschen in geeigneter Weise beschreiben. Wissenschaftlich fundierte Fluglärmdeskriptoren bilden die wesentliche Grundlage sowohl für die Flughafen- und Siedlungsplanung als auch für die einschlägige Lärmschutzgesetzgebung. Die einem speziellen Deskriptor zugeordneten Grenzwerte (z.B. für die Festlegung von Entschädigungspflichten oder Bau- und Planungsauflagen) werden vom Gesetzgeber festgelegt.
Ganz wesentlich ist angesichts des steigenden Luftverkehrs die Frage nach Maßnahmen, die zu einer Senkung der Lärmbelastung führen können. Dazu gehören neben der Lärmminderung an der Quelle selbst (d.h. konstruktiven Maßnahmen zur Senkung des Triebwerks- und Zellenlärms) Maßnahmen operationeller Natur (z.B. lärmarme Flugverfahren) sowie verkehrspolitisch orientierte Steuerungsmaßnahmen (z.B. Einführung von Lärm- oder Bewegungskontingenten oder lärmabhängige Landegebühren). Derartige Maßnahmen können allerdings nicht unabhängig voneinander ergriffen werden. Vielmehr müssen sie
Vor diesem Hintergrund muss jede Definition von Lärmminderungsmaßnahmen auf einer ganzheitlichen Betrachtung des Problemfeldes beruhen. Die Wirkung einer Einzelmaßnahme darf also nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gesamtszenario (Flugbetriebsabwicklung, technische Durchführbarkeit, politische und wirtschaftliche Akzeptanz) betrachtet werden. Einer Umsetzung dieses komplexen aber konsequenten Systemansatzes widmete sich das DLR in den beiden Projekten „Leiser Flugverkehr“.