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Fluglärmprognose als interdisziplinäres Arbeitsfeld

10. Januar 2011

HE Fluglärm Interdisziplinär Bild1
Fluglärmforschung als interdisziplinäres Arbeitsfeld
Fluglärmforschung zielt letztendlich auf die Senkung der durch den Luftverkehr hervorgerufenen Lärmbelastung. Die mit dieser Aufgabenstellung befassten Forschungsaktivitäten zeichnen sich durch die Verknüpfung zahlreicher unterschiedlicher Wissenschaftsbereiche (Medizin, Physik, Flugtechnik, Verkehrsforschung) aus. Zusätzlich ist die Berücksichtigung wirtschaftlicher, juristischer und politischer Randbedingungen erforderlich.

Ein wesentliches Element der Fluglärmforschung ist die Quantifizierung von Fluglärm durch geeignete Größen, die als „Lärmbewertungsmaße“ oder „Fluglärmdeskriptoren“ bezeichnet werden. Diese müssen zum einen auf physikalisch mess- und berechenbaren, akustischen Kennwerten beruhen, zum anderen die physiologischen und psychologischen Lärmwirkungen auf den Menschen in geeigneter Weise beschreiben. Wissenschaftlich fundierte Fluglärmdeskriptoren bilden die wesentliche Grundlage sowohl für die Flughafen- und Siedlungsplanung als auch für die einschlägige Lärmschutzgesetzgebung. Die einem speziellen Deskriptor zugeordneten Grenzwerte (z.B. für die Festlegung von Entschädigungspflichten oder Bau- und Planungsauflagen) werden vom Gesetzgeber festgelegt.

Ganz wesentlich ist angesichts des steigenden Luftverkehrs die Frage nach Maßnahmen, die zu einer Senkung der Lärmbelastung führen können. Dazu gehören neben der Lärmminderung an der Quelle selbst (d.h. konstruktiven Maßnahmen zur Senkung des Triebwerks- und Zellenlärms) Maßnahmen operationeller Natur (z.B. lärmarme Flugverfahren) sowie verkehrspolitisch orientierte Steuerungsmaßnahmen (z.B. Einführung von Lärm- oder Bewegungskontingenten oder lärmabhängige Landegebühren). Derartige Maßnahmen können allerdings nicht unabhängig voneinander ergriffen werden. Vielmehr müssen sie

  • sich an den gesetzlichen und planerischen Vorgaben orientieren,
  • den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung tragen,
  • Wechselwirkungen berücksichtigten,
  • problemspezifisch definiert werden,
  • in ihren Auswirkungen wohlbekannt sein und
  • die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung nicht gefährden.

Vor diesem Hintergrund muss jede Definition von Lärmminderungsmaßnahmen auf einer ganzheitlichen Betrachtung des Problemfeldes beruhen. Die Wirkung einer Einzelmaßnahme darf also nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gesamtszenario (Flugbetriebsabwicklung, technische Durchführbarkeit, politische und wirtschaftliche Akzeptanz) betrachtet werden. Einer Umsetzung dieses komplexen aber konsequenten Systemansatzes widmete sich das DLR in den beiden Projekten „Leiser Flugverkehr“.


Artikel zum Thema
Abteilung Hubschrauber (AS-HEL)
Untersuchungen zum Fluglärm
Downloads
HE Fluglärm - Berechnung und Bewertung (3,22 MB)
Abschlussbericht LFVK (7,95 MB)
Abschlussbericht LFVK II (10,3 MB)
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