Ziel des Hauptarbeitspaketes 4 ist die Schaffung eines Kataloges von verkehrspolitischen Maßnahmen und Steuerungsinstrumenten zur Lärmminderung im Umfeld von Verkehrsflughäfen. Im Gegensatz zu technischen Lärmminderungsmaßnahmen an der Quelle können solche Maßnahmen kurzfristiger entwickelt und eingesetzt werden und daher frühzeitig Interessenkonflikte zwischen Lärmbetroffenen, Wirtschaft, Luftfahrtindustrie und Flugreisenden entschärfen.
Unter verkehrspolitischen Maßnahmen werden z.B. Gesetze und Verordnungen, aber auch Regelungen wie Gebührenfestsetzungen oder Betriebszeitenbeschränkungen verstanden. Solche Maßnahmen können vielfältig begründet werden, z.B. mit raumordnungspolitischen und regionalwirtschaftlichen Zielen des Staates, aber auch mit unternehmerischen Ertragszielen der Flughafenbetreiber. Demgegenüber sind im vorliegenden Fall Steuerungsinstrumente zu betrachten, die dem Ziel der Lärmminderung dienen und die verkehrswissenschaftlich begründet werden können.
Bei der Entwicklung des Maßnahmenkatalogs erfolgt zunächst eine Sichtung der derzeit im nationalen und internationalen Umfeld schon angewandten Maßnahmen. Diese werden anschließend einer bewertenden Analyse unterzogen. Sie umfaßt Aspekte wie technisch-operationelle Machbarkeit, wirtschaftliche Folgen sowie umwelt- und verkehrliche Wirkungen und ggf. auch rechtliche Wirkungen. Besonders muß auch der Aspekt der Akzeptanz durch die Lärmbetroffenen geprüft werden. Anschließend wird untersucht, inwieweit sich die bereits angewandten oder geplanten Konzepte zur Definition möglicher neuer Lösungsansätze (z.B. durch Kombination oder Modifikation) heranziehen lassen.
Abschließend wird ein Katalog von Maßnahmen erstellt, der Flughafenbetreibern und Gesetzgebern eine flughafentypspezifische Auswahl von Lärmminderungskonzepten zur Anwendung anbietet. Für einen fiktiven - aber auf realen Flugbetriebsstrukturen basierenden - Flughafen wird außerdem beispielhaft eine auf den gewonnenen Ergebnissen basierende Lärmminderungsstrategie definiert. Die mit dieser Strategie erzielbaren Lärmreduktionen werden mittels rechnerischer Lärmprognoseverfahren (Arbeitspaket 5A) quantifiziert. Im Rahmen verkehrspolitischer Lärmminderungskonzepte können zwei Arten von lärmreduzierenden Maßnahmen unterschieden werden:
Bei jeder dieser lärmreduzierenden Maßnahmen müssen die Auswirkungen auf Ökologie, Verkehr und Ökonomie berücksichtigt werden.