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Beanspruchung und Erholung von Hubschrauberpiloten im Luftrettungssdienst (2.Studie)



Zusammenfassung

In den Sommermonaten kann es zu sehr langen Dienstzeiten und zu verkürzten Ruhezeiten der Hubschrauberpiloten im Luftrettungsdienst kommen, da die oft lebenserhaltenden und daher medizinisch notwendigen Einsätze der Rettungshubschrauberpiloten die gesamte Tageslichtdauer ausnutzen. Dies führt zwangsläufig zu Konflikten mit den gesetzlichen Bestimmungen, da die Flugdienst- und Ruhezeitenregelungen der 2. DVOLuftBO nicht die besonderen Umstände des Luftrettungsdienstes berücksichtigen. Um diesen Konflikt durch die Formulierung einer Ausnahmegenehmigung zu lösen, wurde bereits 1989 das DLR-Institut für Luft- und Raumfahrtmedizin vom BMV beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem ADAC flugmedizinische Untersuchungen während des Dienstes der Rettungshubschrauberpiloten durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Studie waren (1) das Einsatzsystem der Rettungshubschrauberpiloten wurde geändert, (2) es wurde eine neue, auf die Bedürfnisse der Luftrettung abgestimmte Regelung der Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten entwickelt, die unabhängig von der 2. DVOLuftBO in Deutschland gelten soll. Um diese neue Regelung zu überprüfen, wurde das DLR-Institut für Luft- und Raumfahrtmedizin erneut vom BMV beauftragt, eine Studie an den Hubschrauberpiloten im Luftrettungsdienst durchzuführen.

An dieser Studie nahmen 7 Hubschrauberpiloten und ein Bordwart der ADAC-Luftrettung (Standorte Berlin, München und Siegen) in den Sommermonaten 1995/1996 teil. Der Zeitraum für jeden Piloten umfasste jeweils eine Dienstperiode von 3 bzw. 4 Tagen, sowie zusätzlich zwei Tage davor und danach für Kontrolluntersuchungen. Zur Bestimmung der Belastung und Beanspruchung wurde das EKG kontinuierlich aufgezeichnet. Die Kortisolkonzentration im Speichel wurde, soweit möglich, stündlich während der Wachperiode erfasst. Ebenfalls stündlich wurden Fragebögen ausgefüllt, die nach dem momentanen Wachheits- und Ermüdungszustand sowie nach der persönlichen Verfassung fragten. Schlafdauer und Schlafqualität wurden mit Hilfe eines Sleep-Logs und durch Messung der Aktivität erfasst. Zusätzlich wurde an jedem Abend ein rechnergestützter Leistungstest (Dauer 10 Minuten) zur objektiven Beurteilung der Leistungsfähigkeit eingesetzt.

Die Beanspruchung der Piloten wurde im wesentlichen durch die verkürzte Schlafdauer und das damit verbundene Schlafdefizit geprägt. Die objektiven Beanspruchungsmessungen zeigten während der Einsätze erhöhte Reaktionen, die aber nicht höher als normal bis mittelschwer einzustufen sind. Die Tagesmittelwerte der Kortisolkonzentrationen stiegen im Verlauf der Dienstperiode an. Bei den am Abend nach dem Dienst durchgeführten Leistungstests konnten keine Verschlechterungen, hervorgerufen durch die Arbeitsbelastung und/oder die Müdigkeit, festgestellt werden.

Die neue Flug-, Flugdienst- und Ruhezeitenregelung für Hubschrauberführer im Luftrettungsdienst stellt einen vernünftigen Kompromiss dar. Sie kann als Grundlage für eine Harmonisierung auf europäischer Ebene angesehen werden.

Wesentliche Literatur zum Thema finden Sie an dieser Stelle


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