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Bestätigung des DLR Nachtschutzkonzepts durch das Bundesverwaltungsgericht
Im Prozess um den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle zu einem Frachtdrehkreuz hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 09.11.2006 ein Urteil gesprochen. In der Urteilsbegründung gehen die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes mehrfach auf das im Wesentlichen vom DLR entwickelte Nachtschutzkonzept und auf die DLR-Studie ein. Dieses Nachtschutzkonzept findet uneingeschränkten Zuspruch der Bundesverwaltungsrichter, die sich anhand mehrerer wissenschaftlicher Gutachten und Gegengutachten ein ausführliches Bild über das Nachtschutzkonzept und die dem Konzept zugrunde liegende DLR-Studie machen konnten. Viele Vorurteile, die von Interessensgruppen immer wieder gegen die DLR-Studie und die Anwendung ihrer Ergebnisse vorgebracht werden, dürften durch die Urteilsbegründung der Bundesverwaltungsrichter ausgeräumt sein.
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