Teilnahmebedingungen und Rechtshinweise

Mehr zum Thema

Hier haben wir noch einmal alle Bedingungen zur Teilnahme an unserem Schulwettbewerb „Die unglaubliche Licht-Maschine!" zusammengefasst. Die Teilnahme am Schulwettbewerb richtet sich nach diesen Bedingungen.

  1. Der Schulwettbewerb „Die unglaubliche Licht-Maschine“ wird vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Linder Höhe, 51147 Köln gemeinsam mit der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG), Hauptstraße 5, 53604 Bad Honnef veranstaltet.
     
  2. Lehrkräfte melden die teilnehmenden Teams unter der E-Mail Machmit@dlr.de an und übermitteln später das Video ebenfalls an diese E-Mail – vorzugsweise per www.wetransfer.com und in mp4-Format. Die Daten und Videos werden unter dieser E-Mail-Adresse im Auftrag des DLR durch anyMOTION GRAPHICS GmbH, Malkastenstraße 2, 40211 Düsseldorf ausschließlich zur Durchführung des Schulwettbewerbs gesammelt.
     
  3. Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen in Deutschland. Die Schüler können dabei Teams bis zu max. 8 Personen bilden. Es können gerne auch mehrere Teams pro Schule teilnehmen. Den Schülern ist eine Teilnahme nur gestattet, wenn eine Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter vorliegt. Diese ist auf Wunsch schriftlich nachzuweisen. Es nehmen nur Videos teil, die fristgerecht eingesandt wurden. 

    Mitarbeiter des DLR, der DPG sowie von anyMOTION GRAPHICS GmbH sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 
     
  4. Zehn von einer Jury ausgewählte Videobeiträge werden mit einem Überraschungspaket prämiert. Das Schüler-Team, das den ersten Platz belegt, wird zusätzlich zu einem Besuch der Veranstaltung „Highlights der Physik“ (eine Veranstaltung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der DPG und der Friedrich-Schiller-Universität Jena am 22. September in Jena) eingeladen, wobei die Reisekosten für die max. 8 Schüler plus eine erwachsene Begleitperson (Bahnfahrten 2. Klasse innerhalb Deutschlands plus Übernachtung) von der DPG übernommen werden. Sollte es der Schule nicht möglich sein, diesen Termin wahrzunehmen, wird alternativ zu einem anderen, passenden Zeitpunkt ein Informationsbesuch in einem der großen DLR-Standorte (Köln, Oberpfaffenhofen, Berlin, Braunschweig, Bremen, Göttingen oder Stuttgart) angeboten – unter Übernahme der Reisekosten durch das DLR (Bahnfahrten 2. Klasse innerhalb Deutschlands plus ggf. Hotelkosten).
     
  5. Mit Einreichung des Beitrags räumen die Teilnehmer dem DLR und der DPG das kostenfreie, einfache, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Video zur Durchführung des Schulwettbewerbs zu nutzen sowie darüber hinaus das Recht, das Video öffentlich in jeglicher Form zugänglich zu machen, insbesondere an Medien weiterzugeben. Sie versichern, dass der eingereichte Videobeitrag frei von Rechten Dritter ist, und stellen das DLR und die DPG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die in Bezug auf den eingereichten Videobeitrag geltend gemacht werden. Die Videos dürfen keine Personen zeigen und keine Musik enthalten.  
     
  6. Für Schäden, die im Rahmen des Wettbewerbes und bei der Erstellung der Videobeiträge entstehen, übernehmen das DLR und die DPG keine Haftung.
     
  7. Die für eine Teilnahme am Schulwettbewerb erfassten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Schulwettbewerbs genutzt. Bei der Veröffentlichung der Gewinner-Videos nennen das DLR und die DPG den Namen des Teams sowie den Namen und Ort der Schule. Das DLR und die DPG speichern diese Daten sowie die Videobeträge für redaktionelle Zwecke (z.B. Einbindung auf DLR_next).
     
  8. Das DLR und die DPG behalten sich vor, den Schulwettbewerb jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu beenden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.