Die Förderlinie „Kompetenzmodellierung und Kompetenzerfassung“ ist Teil des BMBF-Förderschwerpunkts „Hochschulforschung“. Ihr übergeordnetes Ziel ist es, Grundlagen für eine Evaluation der Kompetenzentwicklung und des Kompetenzerwerbs an Hochschulen zu schaffen. Die dadurch möglichen Aussagen zur Wirksamkeit von Lehr-Lern-Angeboten können wichtige Hinweise für nachhaltige Optimierungsmaßnahmen auf struktureller, organisatorischer und individueller Ebene liefern, auf denen wiederum Entscheidungen der bildungspolitischen Steuerung aufbauen können. Mit der Entwicklung generischer und domänenspezifischer Kompetenzmodelle in ausgewählten Studienfächern sowie der Entwicklung, Erprobung und Validierung von Instrumenten zur Erfassung studienfachübergreifender und -spezifischer Kompetenzen von Studierenden und Promovierenden werden wissenschaftliche Grundlagen für die später notwendige empirische Feldforschung gelegt. Darüber hinaus soll somit ein Beitrag zur Anschlussfähigkeit an internationale Kompetenzforschung in der Hochschule geleistet und die Leistungsfähigkeit des tertiären Bildungssystems im fortschreitenden internationalen Wettbewerb erhalten werden.Im Rahmen der Förderinitiative wurde zum 01.05.2011 eine Koordinierungsstelle unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Sigrid Blömeke (Humboldt-Universität zu Berlin) und Frau Prof. Dr. Olga Zlatkin-Troitschanskaia (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) eingerichtet. Schwerpunkte der Koordinierungstätigkeit stellen insbesondere die Kommunikation und Vernetzung nach innen (unter den geförderten Projekten) und nach außen (z.B. mit nationalen und internationalen Forschungsprogrammen) sowie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dar. Zum Auftakt des Förderprogramms sind eine Kick-off-Veranstaltung sowie ein Methodenworkshop geplant. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kompetenzen-im-hochschulsektor.de
Die ausgewählten Vorhaben starten ab Herbst 2011 und laufen bis 2014/2015. Der PT-DLR wurde mit der fachlichen und administrativen Betreuung beauftragt. Dazu gehören die Organisation der Begutachtungsverfahren, die Betreuung der Antragsteller und Zuwendungsempfänger sowie die Sicherstellung von wissenschaftlicher Evaluation und Transfer.