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Projektförderung



Wer kann Fördermittel erhalten?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bildungseinrichtungen.

Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders ermuntert, Förderanträge zu stellen.

Vorhaben müssen grundsätzlich in Deutschland, zumindest aber mit Wertschöpfung für Deutschland durchgeführt werden.

Worin besteht die Förderung?

Die Förderung erfolgt in der Regel durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50 % anteilfinanziert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis 100 % gefördert werden können.

Für Unternehmen aus den Neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen bestehen Bonusregelungen, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge auf Projektförderung sind schriftlich auf entsprechenden Vordrucken zu stellen die einschließlich der zugehörigen Richtlinien im Internet als "Elektronisches Antragssystem easy" abrufbar sind.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter Antragsverfahren.

Förderkatalog des BMBF und BMWi

easy - Das Antrags- /Angebotsverfahren

Das elektronische Antrags-/Angebotssystem easy erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge (Formulare AZA, AZK, AAA, AAK und AZV) am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. [Hier] finden Sie weitere Informationen wie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Neben- bestimmungen.


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