Newsletter 08/2015
Im EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 gibt es zwei Instrumente, mit denen marktnahe Innovationsaktivitäten gefördert werden. Beide dienen dazu, fortgeschrittene neue Ideen schnell in marktfähige Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle zu transferieren. Demnach starten Projekte, für die ein Förderantrag gestellt wird, mit einer Demonstration unter Einsatzbedingungen, d. h. mit technologischem Reifegrad (TRL) 6. „Fast Track to Innovation“ (FTI) richtet sich an Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen. Voraussetzung für einen Antrag auf Förderung ist, dass der Industrieanteil innerhalb des Konsortiums überwiegt. Die Förderhöhe beträgt maximal 3 Mio. € bei einer Laufzeit bis zu 36 Monaten. Der nächste Evaluierungsstichtag für Anträge ist der 29. April 2015. Das KMU-Instrument ist in drei Phasen untergliedert, auf die sich sukzessive beworben werden kann. Es ist für Kleine und Mittlere Unternehmen vorgesehen. Sie können als alleinige Antragsteller eine Förderung beantragen. Der nächste Evaluierungsstichtag für Anträge der Phasen 1 und 2 ist jeweils der 17. Juni 2015. Details zu beiden Instrumenten können auf dem Teilnehmerportal von Horizon 2020 nachgelesen werden. Unterstützung bei der Antragstellung geben die Nationale Kontaktstelle (NKS) Raumfahrt sowie die NKS KMU. Letztere bietet zudem verschiedene Veranstaltungen zur Antragstellung an.