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*Newsletter 05/2008* Frankreich plant neues Gesetz für Weltraumoperationen

11/02/2008

Frankreich plant zur Regelung der Schadensverantwortung zwischen Betreiber und Staat ein Gesetz zur Haftung bei Weltraumoperationen. Das Gesetz gilt für Weltraumkörper, die von französischem Staatsgebiet (Kourou) aus gestartet werden oder deren Start von einem Unternehmen mit Sitz in Frankreich durchgeführt oder veranlasst werden.
Der Gesetzentwurf regelt u. a. die Genehmigungspflicht von Weltraumoperationen, die Einrichtung eines von der französischen Weltraumagentur CNES geführten nationalen Immatrikulationsregisters, die Versicherungspflicht für Schäden Dritter sowie die Einzelheiten einer staatlichen Garantiehaftung.
Der Gesetzentwurf ist auch im Zusammenhang mit der Öffnung des Weltraumbahnhofs Kourou zu sehen. Ab 2009 werden dort auch andere als europäische Trägerraketen des Typs Ariane zugelassen. Aber auch das in letzter Zeit zunehmende Auftreten privater Unternehmen bei der wirtschaftlichen Nutzung des Weltraums dürfte eine Rolle spielen. Die französische Regierung plant, die Einführung einer europäischen Regelung während ihrer EU-Präsidentschaft im 2. Halbjahr 2008 voranzutreiben.
Der Gesetzentwurf wurde am 16. Januar 2008 vom Senat in erster Lesung behandelt und wird voraussichtlich bei der nächsten Sitzung der Nationalversammlung im Mai 2008 zur Abstimmung vorgelegt.
Den Originaltext finden Sie auf der Internetseite des französischen Senats.

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Entwurf Weltraumgesetz des französischen Senats
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