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*Newsletter 23/2008* Französisches Weltraumgesetz verabschiedet
12. Juni 2008
Am 3. Juni 2008 wurde das nationale französische Weltraumgesetz verabschiedet.
Die im Startzentrum Kourou erlangte Expertise und die Dynamik der Raumfahrt-Unternehmen verlangt eine angemessene juristische Einbettung der französischen Raumfahrt-Aktivitäten. Eine zunehmende Internationalisierung des Betriebs und das Auftreten neuer privater Akteure erfordern eine Anpassung der aktuellen Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der rechtlichen Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Mit diesem Gesetz werden die internationalen Standards und Normen in nationales Recht überführt. Der Gesetzestext klärt die Verantwortungsbereiche des Staates und der Weltraumbetreiber. Jeder Raumfahrt-Betrieb, der die Verantwortung Frankreichs als Standort des Weltraumbahnhofs einbezieht, muss zuvor genehmigt werden. Die Betreiber haften für Schäden gegenüber Dritten im Weltraum und am Boden. Der Staat übernimmt eine finanzielle Garantie für Schäden gegenüber Dritten, um die Höhe der Zahlungen seitens des Betreibers einzugrenzen. Die Teilnehmer einer gemeinsamen Mission, verzichten auf eine gegenseitige Haftung.
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss noch eine Umsetzungsverordnung verabschiedet werden.
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Veranschiedung franz. Weltraumgesetz
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