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*Newsletter 03/2010* Änderungen in der Musterfinanzhilfevereinbarung für EU Projekte im 7. FRP
14. Januar 2010
Die Europäische Kommission hat mehrere Änderungen der Musterfinanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) für Projekte im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) beschlossen. Betroffen sind der Annex II sowie die Liste der Sonderklauseln.
Im Annex II werden die Artikel II.15.2 c) und II.16.1 geändert. Diese Artikel betreffen die Abrechnung der indirekten Kosten für Zuwendungsempfänger, die aufgrund ihres Status berechtigt sind, den Pauschalsatz von 60% der direkten Kosten anzuwenden (z.B. Universitäten, KMUs). War bislang festgelegt, dass der Pauschalsatz von einem Empfänger im Rahmen des Projekts nur so lange angewandt werden darf, bis sich dessen Status ändert, so darf die Pauschale nun für die gesamte Laufzeit des betreffenden Projekts angewandt werden, selbst wenn sich der Status des Empfängers in diesem Zeitraum ändert.
Die Änderung soll voraussichtlich rückwirkend gelten, d.h. auch auf alle bereits laufenden Projekte des 7. Forschungsrahmenprogramms Anwendung finden.
Links
Musterfinanzhilfevereinbarung Annex II
Musterfinanzhilfevereinbarung Sonderklauseln
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