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*Newsletter 06/2010* Vereinfachte Regeln zur nachträglichen Prüfung von EU-Projekten
18. Februar 2010
Die Europäische Kommission hatte 2007 begonnen, Projekte aus dem 6. EU-Forschungsrahmenprogramm in breiter Front, auch nach bereits erfolgtem Projektabschluss, vertieft zu prüfen. Um den hierdurch verursachten administrativen und finanziellen Mehraufwand auf Seiten der Projektdurchführenden und der Kommission zu verringern, wurde Mitte Dezember 2009 eine Vereinfachung der Prüfverfahren beschlossen. Auf der Basis von Stichproben können Rückforderungen der EU-Kommission nun pauschal hochgerechnet werden (Extrapolation), da davon ausgegangen wird, dass in der Regel systematische Fehler vorliegen. Für die Hochrechnung stehen drei verschiedene Methoden zur Auswahl.
In dem hierzu veröffentlichten Dokument wird zudem eine Verfahrensweise für Personalzusatzkosten (direkte Steuern und Sozialabgaben) beschrieben.
Links
EU Dokument zum vereinfachten Prüfverfahren
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