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*Newsletter 31/2010* Abkommen mit Norwegen über zwei Galileo-Bodenstationen
28. September 2010
Am 22. September 2010 haben die Europäische Kommission und Norwegen ein Abkommen über die Errichtung von zwei Galileo Bodenstationen geschlossen. Die Europäische Kommission darf somit zwei Bodenstationen für Galileo in Norwegen errichten: eine auf der Insel Svalbard und eine im norwegischen Antarktisterritorium. Norwegen verpflichtet sich, die Galileo-Funknavigationsfrequenzen vor Unterbrechungen und Interferenzen sowie die Galileo-Bodeninfrastruktur vor unbefugtem Eindringen zu schützen. Dieses Abkommen sieht weiterhin vor, dass bestimmte Nischentechnologien für Galileo von der norwegischen Industrie geliefert werden. Zudem wird Norwegen etwa 70 Mio. € in das Programm investieren.
Im Kooperationsabkommen sind die allgemeinen Grundsätze der Zusammenarbeit sowie die Rechte und Pflichten Norwegens in jenen Bereichen geregelt, die nicht Teil des heutigen Galileo-Regelwerks sind (vor allem Sicherheit, Bodenstationen und Funkfrequenzspektrum).
Links
EU-Norwegen Abkommen zu Galileo-Bodenstationen
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