Die Europäische Kommission (EK) hat am 24. Januar 2011 drei Maßnahmen zur Vereinfachung der Durchführung des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms beschlossen. Diese Maßnahmen beziehen sich auf die Verwaltung von Geldern in FP7 Projekten, insbesondere sollten sie die Berechnung der Personalkosten erleichtern.Folgende Punkte ändern sich:
Anhang II (Allgemeine Bedingungen) der RP7 Finanzhilfevereinbarung (General Conditions of the model Grant Agreement) wurde entsprechend aktualisiert und kann bei Cordis heruntergeladen werden.Informationen dazu finden Sie in der Pressemeldung der EK.Für die Nachfolgeprogramme kündigte die EK noch umfassendere Vereinfachungen an. Bis Ende des Jahres wird sie ihre Legislativvorschläge für das neue EU-Forschungs- und Innovationsprogramm unterbreiten. Im Frühjahr 2012 folgt dazu eine offene Konsultation.