Newsletter 31/2014
Die Schweiz hat mit der Europäischen Kommission eine Teilassoziierung der Schweiz an Horizon 2020 vereinbart. Diese gilt allerdings nur für den Schwerpunkt „Excellent Science“ sowie im Bereich „Spreading Excellence and Widening Participation“. Für alle anderen Ausschreibungsbereiche im zweiten und dritten Schwerpunkt (also auch im Thema Raumfahrt) ändert sich nichts, d. h. bei Projektanträgen sind Schweizer Einrichtungen als Teilnehmer aus einem Drittstaat zu behandeln. Jedoch stellen Schweizer Behörden den teilnehmenden Einrichtungen eigene Fördermittel zur Verfügung. Der genaue Text zur Teilnahme der Schweiz an Horizon 2020 kann auf der KOM-Internetseite nachgelesen werden.