Das DLR meldet Erfindungen grundsätzlich zum Patent an und erwirkt auch einen angemessenen Auslandsschutz auf die Erfindungen, wenn diese ein vielversprechendes Verwertungspotenzial besitzen.
DLR-Erfindungen mit Erfolgspotenzial werden regelmäßig kundengerecht aufgearbeitet und den Unternehmen zur Verwertung angeboten.
Erworbene Nutzungsrechte durch Unternehmen führen nachweislich