Auftraggeber bzw. Förderer: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Kooperation:
DLR-Institut für Technische Thermodynamik, Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES), Fraunhofer Institut Systemtechnik und Innovations-Forschung (ISI), Öko-Institut (Freiburg), Prof. Stefan Klinski (FHW-Berlin), Bremer Energie Institut.
Laufzeit: März 2007 bis Februar 2009 (abgeschlossen)
Kontakt: Michael Nast
Der Endbericht kann als pdf-Datei (1,7MB) heruntergeladen werden.
Hintergrund:
Für Deutschland liegt inzwischen der Referentenentwurf der Bundesregierung vom 5.12.2007 für ein Wärmegesetz (EEWärmeG) vor, welches Gebäudeeigentümer zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien verpflichten soll. Das Projektkonsortium hat das Umweltministerium bei der Ausgestaltung dieser Nutzungspflicht unterstützt. Schwerpunkte der Untersuchung lagen in den Bereichen
Die zeitnahe Beratung des BMU in allen mit dem EEWärmeG zusammenhängenden Fragen ist in diesem Projekt prioritär. Hierzu gehört sowohl die Vielzahl juristischer Fragestellungen als auch die Festlegung von Mindestanforderungen, die an die verschiedenen Möglichkeiten der Pflichterfüllung zu stellen sind. Dabei ist auch zu untersuchen, welchen Anteil am Wärmemarkt erneuerbare Energien bis zum Jahr 2020 aufgrund der jeweils aktuellsten Fassung des Gesetzesentwurfs erreichen werden.
Auch zukünftig wird das Konsortium das BMU sowohl bei Fragen, die während des Gesetzgebungsverfahrens auftreten, als auch bei der Erstellung von Durchführungsbestimmungen, die erst nach der Verabschiedung des Gesetzes ausformuliert werden, beratend zur Seite stehen.