Kooperation: Öko-Institut, IZES, FhG-ISI, Stefan Klinski (Berlin), Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer&Coll. (Berlin)
Laufzeit: Juni 2005 bis Dezember 2006 (abgeschlossen)
Kontakt: Michael Nast
Endbericht (2MB) und Kurzfassung (140KB) sind als pdf erhältlich!
Übersicht:
Zunehmende Öl- und Gaspreise und der immer deutlicher spürbare Klimawandel zeigen die Notwendigkeit zu einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien. Während es im Strom und Kraftstoffbereich gesetzliche Förderregelungen gibt, fehlt im Wärmemarkt ein vergleichbares Instrument. Um die großen Potenziale erneuerbarer Energien auch im Wärmemarkt effizient auszuschöpfen, ist auf Dauer die bisherige aus Steuermitteln finanzierte Förderung nicht mehr angemessen. Ziel des Vorhabens war es, budgetunabhängige Lenkungsinstrumente aufzuzeigen, welche zu einer optimalen Ausschöpfung dieser Potenziale beitragen. Von einem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wird eine vierfache Rendite erwartet:
1.Beiträge zur Schonung von Klima und Rohstoffen 2.Minderung der Importabhängigkeit und damit Erhöhung der Versorgungssicherheit 3.Stärkung der regionalen Wertschöpfung 4.Schaffung von zukunftssicheren Arbeitsplätzen
1.Beiträge zur Schonung von Klima und Rohstoffen
2.Minderung der Importabhängigkeit und damit Erhöhung der Versorgungssicherheit
3.Stärkung der regionalen Wertschöpfung
4.Schaffung von zukunftssicheren Arbeitsplätzen
Insgesamt wurden 20 Modellvorschläge, teils mit weiteren Untervarianten, einer Prüfung unterzogen, welche rechtliche, ökonomische, ökologische und auch politische Kriterien umfasste. Bei der rechtlichen Analyse der Modelle wurde mit besonderer Sorgfalt geprüft, ob es sich um unzulässige Sonderabgaben handelt. Eine größere Anzahl möglicher Instrumente wurde diesbezüglich kritisch bewertet. Quotenregelungen, welche in der Vergangenheit häufig als erfolgversprechend eingeschätzt wurden, wurden sowohl wegen Mängeln bei der Investitionssicherheit als auch wegen Problemen bei der politischen Akzeptanz ausgeschieden.
Zur Umsetzung empfohlen werden ein Bonusmodell oder alternativ ein Nutzungspflichtmodell. Im Nutzungspflichtmodell werden Bauherren zur Installation einer eigenen Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtet. Im Bonusmodell erhalten die Betreiber von derartigen Anlagen – ähnlich wie beim EEG – einen fixen Vergütungsbetrag (Bonus) auf jede erzeugte kWh erneuerbarer Wärme.
Das Bonusmodell hat deutliche Vorteile im Bereich der Verursachergerechtigkeit, bei der Einleitung langfristig erforderlicher Strukturanpassungen und bei der Effizienz. Es kann hier mit einer deutlich geringeren Investitionssumme das gleiche Ziel wie mit dem Modell der Nutzungspflicht erreicht werden. Das Modell der Nutzungspflicht hat Vorteile bei der Vermittelbarkeit, da es zu diesem Modell bereits Beispiele in Israel und Spanien gibt. Wegen der hierzulande geringen Neubauaktivität ist das Instrument der Nutzungspflicht aber nur dann hinreichend wirkungsvoll, wenn anders als in Israel und Spanien bereits der Austausch einer Heizungsanlage eine Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien auslöst. Das Modell der Nutzungspflicht benötigt flankierende Instrumente, welche die Defizite im Bereich der Strukturanpassung ausgleichen.