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Wärmegesetz für Deutschland: Ergänzende Untersuchungen und vertiefende Analysen zu möglichen Ausgestaltungsvarianten eines Wärmegesetzes



Auftraggeber bzw. Förderer: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Kooperation: DLR-Institut für Technische Thermodynamik, Institut Systemtechnik und Innovations-Forschung (ISI), Öko-Institut (Freiburg), Prof. Stefan Klinski (FHW-Berlin), Bremer Energie Institut.

Projektzeitraum: März 2009 – Dezember 2010 (abgeschlossen)

Kontakt: Michael Nast

Übersicht

Vorhergehende Projekte unter der Leitung des DLR befassten sich zunächst mit den verschiedenen Varianten zu einem möglichen Wärmegesetz. Nachdem die Entscheidung gefallen war, das Wärmegesetz in Form einer Nutzungspflicht auszugestalten, wurden die Arbeiten des BMU an den Formulierungen zum heutigen EEWärmeG von dem Konsortium wissenschaftlich begleitet. Das EEWärmeG trat Anfang 2009 in Kraft.

In einem Folgevorhaben werden jetzt verbleibende und neu entstandene Fragen im Zusammenhang mit dem EEWärmeG bearbeitet. Hierzu gehören:

  • Bearbeitung von verbliebenen Auslegungsspielräumen und Unklarheiten im EEWärmeG
  • Bestimmung und Aktualisierung der durch das EEWärmeG zu erwartenden Auswirkungen auf die Klimaschutzziele der Bundesregierung
  • Begleitung des Vollzugs des EEWärmeG
  • Verhältnis des EEWärmeG zur Novelle der EnEV
  • Rückwirkungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU und FDP vom Oktober 2009 auf das EEWärmeG bezüglich der Nutzungsbedingungen für Biomethan
  • Folgen aus der neuen EU-Richtlinie zu Erneuerbaren Energien (2009/28/EG) für das EEWärmeG. Betroffen hiervon sind besonders Herkunftsnachweise für Wärme aus erneuerbaren Energien, die Vorbildpflicht für öffentliche Gebäude sowie Regelungen zur Anerkennung von Wärme aus Wärmepumpen als erneuerbare Energien
  • Fortentwicklung des juristischen Steuerungsinstrumentariums zugunsten erneuerbarer Energien auch über das bestehende EEWärmeG hinaus.

Projects
Overview
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