Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen

Anteilige Finanzierung von Entwicklungskosten der zivilen, kommerziellen Luftfahrtindustrie

Mit dem Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Forschungs- und Technologievorhaben für die zivile kommerzielle Luftfahrt am Standort Deutschland mit dem Ziel, den Transformationsprozess zu einer klimaneutralen, umweltverträglicheren, lärmminimierten, leistungsfähigeren, sichereren und passagierfreundlicheren Luftfahrt voranzutreiben.

Was sind die Ziele des Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehens?

  • Luftfahrtindustrie am Standort Deutschland stärken
  • Entwicklungs-, Markt- und Programmrisiken und Finanzierungslücken bei Luftfahrzeug-Entwicklungsprogrammen verringern
  • Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland erhöhen/sichern

Welche Bereiche werden gefördert?

  • Alternative, klimaneutrale Antriebssysteme,
  • Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes,
  • Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme
  • aber auch andere Innovationsbereiche z.B. Lärmreduktion, Digitalisierung oder Aufbau industrieller Kernkompetenzen

Was ist förderfähig?

Förderfähig ist zum Beispiel:

  • Gewichtsreduzierung,
  • Verzicht auf umweltschädliche Stoffe,
  • Kabinengestaltung,
  • Maintenance, Repair and Overhaul (MRO),
  • Steigerung der Leistungsfähigkeit oder Lärmreduktion bei Antrieben,
  • Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten wenn: a) kommerzielle Endprodukte und b) Herstellung allein für Demonstrations- und Auswertungszwecke zu teuer wären

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

  • Antragstellung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - Referat Luftfahrtindustrie (IVD2) über die Kontaktadresse Buero-IVD2@bmwk.bund.de
  • Antragsprüfung durch BMWK und Mandatar des Bundes
  • KfW schließt Darlehensvertrag

Welche Laufzeit ist angesetzt?

Die Laufzeit des Programms ist vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2028.

Welchen Umfang hat das Förderprogramm?

Der Umfang beträgt 300 Mio. Euro für die Programmlaufzeit.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Wann kann die Antragsstellung erfolgen?

Die Antragsstellung ist jederzeit möglich; ohne Aufruf

Welche Art und Höhe kann die Förderung haben?

  • Beihilferechtliche Grundlage: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU-Kommission (AGVO)
  • Verzinsliche Darlehen, teilweise bedingt rückzahlbar
  • Höhe: maximal 55% der in Deutschland anfallenden förderfähigen Kosten für das Entwicklungsvorhaben
  • bedingt rückzahlbarer Darlehensbetrag über 15 Mio. Euro =>  beihilferechtliche Notifizierungspflicht gegenüber der EU-Kommission

Welche Darlehensformen bestehen?

  • Max. 55% der förderfähigen Kosten, davon
    • bis zu 30/55 (bei KMU), 25/50 (bei MU) und 15/40 (bei GU) unbedingt rückzahlbar, unter Marktkonditionen verzinst (keine Beihilferelevanz)
    • bis zu 25/55 als verzinsliches, bedingt (d.h. stückzahlabhängig) rückzahlbares Darlehen (beihilferelevant) 
  • Bund trägt über eine Garantie zu Gunsten der KfW das Ausfallrisiko (Risk-and-Revenue-Sharing Partnership)

Wahl zwischen drei Optionen:

  • ausschließlich unbedingt rückzahlbares Darlehen (max. 55%),
  • Ausschließlich bedingt rückzahlbares Darlehen (max. 25%),
  • eine Kombination der beiden genannten Darlehensformen (max. 30 + 25%)

Verbindlich ist allein die Bekanntmachungen vom 06.05.2024 im Bundanzeiger (BAnz AT 06.05.2024 B1 www.bundesanzeiger.de. 

Kontakt

Stefan Düsterhöft

Stellvertretender Leiter PT-LF und Abteilungsleiter Förderadministration und Zentrale Aufgaben
Projektträger Luftfahrtforschung
Tel: +49 228 447-671