DLR Magazin 150 - page 24-25

Bild: European Space Imaging/DLR
Bild: European Space Imaging/DLR
Bild: European Space Imaging/DLR
Die Pyramiden in Ägypten, die Museumsinsel in Berlin (unten links) und die Stätten des Heiligen
Stuhls in Rom (unten rechts) sind drei der 802 Kulturdenkmäler, die von der UNESCO als Welt-
kulturerbe gelistet sind. Wie 197 Naturstätten und 31 weitere Stätten auch gelten sie als außer-
gewöhnlich und sind daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit zu erhalten.
Grundlage ist das in Paris 1972 verabschiedete Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und
Naturerbes der Welt, das 1975 in Kraft trat. Die bisher 191 beigetretenen Staaten verpflichten
sich, das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe zu schützen und zu erhalten. Allerdings besitzt
die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) als
Sonderorganisation der Vereinten Nationen keinerlei Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen. Oft
bleibt nur, auf Bedrohungen oder Schädigungen weltweit öffentlich aufmerksam zu machen,
wie im Fall Palmyras beispielsweise mit Bildern von Fernerkundungssatelliten.
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