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Qualitätsmanagement

Zielsetzung

Das DLR ist ein durch das Luftfahrt-Bundesamt national anerkannter Entwicklungsbetrieb. Um diese Anerkennung zu erhalten, muss nach den gesetzlichen Forderungen der Entwicklungsbetrieb über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen. Dieses System soll gewährleisten, dass die durch das DLR vorgenommenen technischen Veränderungen (Modifikationen) der Luftfahrzeuge deren sicheren Betrieb nicht gefährden.

Der Gesetzgeber zielt mit den von ihm erlassenen Gesetzen und Verordnungen darauf ab, den Interessen der Öffentlichkeit nach möglichst hohen Sicherheitsstandards im Luftverkehr Rechnung zu tragen. Das DLR steht damit in der gesellschaftlichen Verantwortung, nicht nur die Anforderungen der Kunden aus Wissenschaft und Wirtschaft zu erfüllen, sondern sich auch an die fachspezifischen gesetzlichen Vorschriften zu halten, die für die Entwicklung von Änderungen an Luftfahrzeugen vorgeschrieben sind.

Gesetzliche Grundlagen und Normen

Die gesetzlichen Grundlagen sowie die daraus abzuleitenden Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem sind durch die EASA (European Aviation Safety Agency) im Teil 21 und den zugehörigen Erläuterungen dargelegt, die in deutsches Recht überführt wurden. Die zu erfüllenden Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem sind denen der DIN EN ISO 9001 ff. ähnlich.

Realisierung und Überwachung des Systems

Alle Organisationsbereiche, Prozesse, Aufgaben sowie die erforderlichen Qualifikationen der Mitarbeiter sind in dem Entwicklungsbetriebshandbuch beschrieben. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, den in dem Handbuch beschriebenen Anweisungen zu folgen. Unabhängige Mitarbeiter des DLR überprüfen im Rahmen von Audits die Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit des Entwicklungssicherungssystems. Durch ihre Feststellungen und die daraus vom Entwicklungsbetrieb abgeleiteten Maßnahmen wird das System regelmäßig an die Erfordernisse angepasst und damit die Qualitätsfähigkeit des Systems optimiert.

Im jährlichen Rhythmus führt das Luftfahrt-Bundesamt ein Überwachungsaudit im Entwicklungsbetrieb durch, um die Erfüllung der Vorschriften und Einhaltung der im EBH niedergelegten Verfahren zu prüfen. Durch diese Audits, aber auch durch die alltägliche Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Entwicklungsbetriebs vergewissert sich das LBA, dass das DLR mit seinen Forschungsaufgaben das öffentliche Interesse nach der Sicherheit ihrer Luftfahrzeuge gewährleisten kann.

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