Wir als Projektträger Luftfahrtforschung erhalten täglich Fragen von Antragsstellern zu dem aktuellen Aufruf LuFo VI-2. Diese beantworten wir gerne in einem persönlichen Gespräch und beraten Sie bei der Fördermittelbeantragung. Für den Fall, dass Sie jedoch einmal außerhalb unserer Geschäftszeiten auf der Suche nach Antworten zu Themen des LuFo VI-2 sind, legen wir hier Antworten zu gängigen Fragen zu der aktuellen Ausschreibung für Sie ab.
Die Förderprogramme TAKE OFF (Österreich) und LuFo (Deutschland) haben jeweils eigene Termine. D. h. in der jeweiligen Skizze muss dargestellt werden, welche Arbeitspakete in Österreich und welche Arbeitspakete in Deutschland abgewickelt werden sollen. Wir versuchen dann im Rahmen der Möglichkeiten, die Termine zwischen Österreich und Deutschland zu matchen. Bei Fragen können Sie sich gerne für eine weitergehende Beratung an den PT-LF wenden.
Informationen zur Fördersumme und ihre Aufteilung werden nicht veröffentlicht. Die Aufteilung der Budgets auf die einzelnen Programmlinien wird vom BMWi festgelegt – eine Nachjustierung kann aber entsprechend der Bedarfe (Anzahl der Skizzen pro Linie) in den einzelnen Förderlinien möglich sein. D. h. die Entscheidung für die Bewilligung eines Vorhabens ist nicht abhängig von der Höhe der einzelnen Budges.
Es gibt in den Programmlinien grundsätzlich keine Begrenzung der Größe der Konsortien. Es wird empfohlen sich zu Ideen für die Zusammensetzung und zum Verhältnis der Projekt-Budgets für eine Beratung mit dem PT-LF in Verbindung zu setzen.
Das Matchmaking im Rahmen des LuFo Info-Day ist abgeschlossen. Aber auch nach dem LuFo-Infoday ist der PT-LF gerne behilflich zu gewünschten Programmlinien und Themen Kontakte in die Industrie für die Anbahnung von Verbundvorhaben zu vermitteln.
Der positive Abschluss der Bonitätsprüfung ist Voraussetzung zur Bewilligung einer Förderung. Zur Prüfung der Bonität werden vom Bonitätsteam des PT-LF entsprechende Unterlagen und Nachweise bei den Antragstellern im Rahmen der der Skizzenphase folgenden Antragsphase angefordert. Die fristgerechte Einreichung der notwendigen Unterlagen ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Es wird empfohlen sich für eine individuelle Beratung im Vorfeld der Skizzeneinreichung mit dem PT-LF in Verbindung zu setzen.
Die Europäische Kommission hat pauschalierten Abrechnungen im Bereich der KMU im Rahmen der Notifizierung von LuFo VI nicht zugestimmt. Die Alternative wäre ein Verzicht auf die Notifizierung des LuFo und dann ein Vorgehen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewesen. Der Nachteil bei einer Förderung nach AGVO ist jedoch die geringere Rechtssicherheit für die Antragsteller, da die Europäische Kommission sich hierbei vorbehält, auch bereits abgewickelte Projekte rückwirkend zu überprüfen und gegebenenfalls Bescheide zurücknehmen zu lassen. Das BMWi hat sich unter diesen Aspekten für die Rechtssicherheit des Programms und der Antragssteller entschieden.
Der technologische Schwerpunkt der Förderung hat grundsätzlich bei den beteiligten KMU zu liegen. Es wird empfohlen sich zu Ideen für die Zusammensetzung und zum Verhältnis der Projekt-Budgets für eine Beratung mit dem PT-LF in Verbindung zu setzen.
Im Vorfeld der Skizzenphase werden im Formblatt „SMARTE Ziele“ Informationen zu den vorläufigen Grundüberlegungen für SMARTE Ziele der Partner angegeben – Hier handelt es sich um erste Überlegungen. Entscheidend ist die Antragsphase, in der die SMARTEN Ziele pro Partner und Teilprojekt mit dem Hochladen des Formblattes verbindlich festgelegt werden.
Eine mögliche Verbundführung durch eine Großforschungseinrichtung ist in den einzelnen Programmlinien aufgeführt. Sie wird im Einzelfall durch den Verbund in der Skizze zu begründen sein. Es wird empfohlen sich zu Ideen für die Zusammensetzung und zum Verhältnis der Projekt-Budgets für eine Beratung mit dem PT-LF in Verbindung zu setzen.
Grundsätzlich können Großforschungseinrichtungen wie z. B. Helmholz- oder Fraunhofer-Einrichtungen in der Programmlinie „Disruptive Technologien / Ökoeffizientes Fliegen“ beteiligt sein und Skizzen einreichen. Aber es wird darauf hingewiesen, dass in dieser Programmlinie nur auf Ausgabenbasis gefördert wird. Es wird empfohlen diese Themen, aus Grundmitteln oder in anderen Programmlinien auf Kostenbasis zu finanzieren.
Dieses ist im Einzelfallbetrachtung zu beurteilen und zu begründen. Es wird empfohlen sich zu Ideen für die Zusammensetzung und zum Verhältnis der Projekt-Budgets für eine Beratung mit dem PT-LF in Verbindung zu setzen.
Im Rahmen dieser Programmlinie werden Vorhaben der Wissenschaft zur akademischen Erforschung von Technologien mit einem Anwendungshorizont von 2025 bis 2050 gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass nicht grundsätzlich bekannte Technologien evolutionär weiterentwickelt, sondern neue Technologien und Impulse gefunden und deren Anwendungspotenzial in der Luftfahrt beschrieben werden. Übergreifendes Forschungsziel ist dabei eine wesentliche Verringerung des Ressourcenverbrauchs und der Erhalt der Sicherheit in der Luftfahrt. Förderfähig sind Themen aus dem Bereich der Grundlagenforschung (gemäß § 15 Buchstabe m des Unionsrahmens). Vorhaben können bis zu dem Punkt gefördert werden, an dem ein technologisches Konzept und dessen Anwendung sicher beschrieben sind. Dies beinhaltet auch die Identifizierung etwaiger Technologien und deren Weiterentwicklung zur Ausgründung von Start-ups aus den Universitäten.
Die Forschungsarbeit für UAS ist keiner Programmlinie konkret zuzuordnen. Die Zuordnung ist abhängig von dem Schwerpunktthema und der Betrachtung des Gesamt- oder Teilsystems.
Grundsätzlich ja, aber hier kommt es sehr auf den Gesamtkontext und die begründete Notwendigkeit für die Forschungsaktivitäten innerhalb des Vorhabens an.