Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt die Förderung von Vorhaben zur Luftfahrtforschung (LuFo VI-3) auf der Grundlage der Bekanntmachung zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des dritten Aufrufes zum sechsten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo VI) durchzuführen.
Wir beraten Sie gerne bei der Beantragung dieser Fördermittel und zeigen Ihnen anbei die notwendigen Prozessschritte und -unterlagen.
Die Bedingungen der dritten Ausschreibung des sechsten Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo VI-3) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind in der
Bekanntmachung
beschrieben. Darin wird ausführlich erklärt, welche Themen gefördert werden, wie die Förderung erfolgt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Das nachfolgende Schema fasst wesentliche Information der Bekanntmachung zusammen. Es ist als Hilfestellung für Interessenten gedacht. Verbindlich ist allein die Bekanntmachung vom 25.04.2022 im Bundanzeiger (BAnz AT 25.04.2022 B1) www.bundesanzeiger.de.
Der spezifische Teil BAnz AT 25.04.2022 B1 für LuFo VI-3 ist eine Anlage zur Bekanntmachung „Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des sechsten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms“ vom 05. November 2019 (BANZ AT 15.11.2019 B1) (Allgemeiner Teil). Entsprechend Ergänzungen dazu sind gesondert am Ende des spezifischen Teils aufgeführt.
Wir begleiten Sie in dem zweistufigen Förderverfahren und beraten Sie bei der Beantragung der Fördermittel.
Eine aussagekräftige Projektskizze war bis zum 15.06.2022 um 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) einzureichen.
Diese Projektskizze wurde anhand von definierten Kriterien begutachtet und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung wurden förderwürdige Projekte in der ersten Stufe ausgewählt und die betreffenden Skizzeneinreicher wurden zur schriftlichen und förmlichen Antragstellung (Einreichung eines Projektantrages) aufgefordert. Aus der positiven Bewertung einer Projektskizze kann jedoch noch kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Die zur Antragstellung aufgeforderten Skizzeneinreicher können einen Projektantrag über ein elektronisches Bewertungstool stellen.
Die Frist zur Einreichung von Projektanträgen endet am 30.11.2022, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist).
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Frist um eine Ausschlussfrist handelt, d.h. Anträge deren Eingang beim Projektträger Luftfahrtforschung nach dem 30.11.2022 12:00 erfolgt, sind vom Bewilligungsprozess ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben, dass an alle zur Antragstellung aufgeforderten Skizzeneinreicher versendet wurde.
Die folgenden Progammlinien und Disziplinen werden im LuFo VI-3 gefördert:
Programmlinien (Siehe spezifischer Teil für LuFo VI-3 Bekanntmachung vom 25.04.2022)
Disziplinen (Siehe allgemeiner Teil Bekanntmachung vom 05.09.2019 LuFo VI)
Wir freuen uns darauf, Sie rund um das Thema „Luftfahrtforschungsprogramm VI, 3. Aufruf“ zu unterstützen.
Die Ansprechpartner für konkrete Fragen im Zuge Ihrer Antragsstellung entnehmen Sie bitte Ihrem Mitteilungsschreiben über das Ergebnis der Skizzenphase
Für allgemeine Fragen zum Luftfahrtforschungsprogramm können Sie sich gerne an Kontakt-PT-LF@dlr.de wenden. Unsere Experten werden Sie dann entsprechend dem Themengebiet Ihrer Anfrage zurückrufen.