Am 31. März 2017 wurde der „Masterplan Medizinstudium 2020“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Gesundheit sowie Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheits- und der Kultusministerkonferenz der Länder und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages beschlossen. Mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ werden die Weichen für die Ausbildung der nächsten Medizinergenerationen gestellt, die den Herausforderungen einer Gesellschaft des längeren Lebens gerecht wird. Der Masterplan sieht Veränderungen bei der Studienstruktur und den Ausbildungsinhalten des Medizinstudiums vor. Die Lehre wird künftig an der Vermittlung arztbezogener Kompetenzen ausgerichtet, in der Ausbildung der zukünftigen Ärztinnen und Ärzte soll frühzeitig die konsequente Orientierung am Patienten und seinen Bedürfnissen erlernt und eingeübt werden. Es wird ein besonderes Augenmerk auf die Arzt-Patienten-Kommunikation gelegt, die den Behandlungserfolg und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten maßgeblich beeinflusst. In der Ausbildung wird ferner der Vermittlung wissenschaftlichen Arbeitens und einem noch stärker fachübergreifenden Zusammenwirken ein größerer Stellenwert eingeräumt.
Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 soll vor diesem Hintergrund schon die Zulassung zum Medizinstudium stärker auf die Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten ausgerichtet werden; sozialen, kommunikativen Kompetenzen und einer besonderen Motivation für das Medizinstudium wird ein stärkeres Gewicht verliehen.
Studien zeigen eine Korrelation zwischen Abiturnoten und späterem Studienerfolg. Die Abiturnote erlaubt aber keine Aussage über die Eignung und Bereitschaft für eine spätere Tätigkeit in der kurativen Versorgung. Der größte Teil der Studienplätze wird über das Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben (60 %). Diese Verfahren werden in Folge des Masterplans stärker auf solche Fähigkeiten ausgerichtet, die für die zukünftigen Ärztinnen und Ärzte wichtig sind. Das Hochschulzulassungsrecht wird von den Ländern dahingehend verändert, dass die Hochschulen in ihren Auswahlverfahren neben der Abiturnote mindestens zwei weitere Auswahlkriterien anwenden, die insbesondere die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten sowie die Leistungsbereitschaft der Studienbewerberinnen und Studienbewerber, aber auch beispielsweise eine besondere Motivation für den Arztberuf einbeziehen. Die Abiturnote wird auch weiterhin ein wichtiges Auswahlkriterium bleiben, die Hochschulen sollen ihre Auswahlkriterien jedoch entsprechend ihrem Profil in Forschung und Lehre aus der gesamten Bandbreite der möglichen Kriterien wählen. Eine Ausbildung oder Tätigkeit in medizinischen Berufen soll stärker gewichtet werden. Auch andere Erfahrungen im Rahmen von Studien-, Ausbildungs- oder Praxiszeiten im Gesundheits- und/oder Pflegebereich bzw. durch ehrenamtliches Engagement in einem medizinnahen Bereich sollen als Nachweis einer besonderen Motivation für den Arztberuf berücksichtigt werden. Zur Einschätzung arztrelevanter Kompetenzen empfiehlt sich z. B. der Einsatz von Studierfähigkeitstests und Auswahlgesprächen.
Bislang existiert keine detaillierte Analyse der an deutschen Universitäten eingesetzten Zugangsverfahren und -methoden, die über den Zugang zum Medizinstudium entscheiden, somit auch nicht hinsichtlich ihrer langfristigen Wirkungen.
Die Maßnahme „Begleitforschung für den Erfolg von kompetenzbezogenen Auswahlverfahren der Hochschulen“ zielt darauf ab, die Hochschulen bei der erforderlichen Anpassung ihrer Auswahlverfahren an die Rahmenbedingungen des Masterplans Medizinstudium 2020 zu unterstützen. Sie fördert die systematische Erfassung, Analyse und Weiterentwicklung bereits bestehender Auswahlverfahren, um diese gemäß den im Masterplan formulierten Anforderungen innovativ weiterzuentwickeln und die vorhandene Kenntnislücke zu schließen. Auf diese Weise soll die Maßnahme überprüfbare Fortschritte in Bezug auf die Zielsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 im Bereich Zulassung zum Studium ermöglichen.
Auszug aus der Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung der Begleitforschung für den Erfolg von kompetenzbezogenen Auswahlverfahren der Hochschulen im Rahmen des „Masterplans Medizinstudium 2020“ ,1.1. Zuwendungszweck. Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter dem unten genannten Link.
Förderprogramm: Rahmenprogramm Gesundheitsforschung
Förderung: National
Einreichungsfrist: 22.12.2017
Laufzeit: September 2018 - August 2027
Auftraggeber: BMBF
Richtlinie zur Förderung der Begleitforschung für den Erfolg von kompetenzbezogenen Auswahlverfahren der Hochschulen im Rahmen des „Masterplans Medizinstudium 2020“