Fördermittelgeber
BMG

Förderung von Forschungsvorhaben zu psychosozialer Situation und Unterstützungsbedarf von Frauen mit ungewollter Schwangerschaft

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In Deutschland können Frauen mit einer ungeplanten und ungewollten Schwangerschaft, die dadurch in eine schwere psychosoziale Notlage geraten sind, im Rahmen der in § 218 ff. StGB dargelegten Regelungen straffrei einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Neuregelung des § 219 a StGB zum Anlass genommen, einen Förderschwerpunkt ins Leben zu rufen, mit dem aktuelle Erkenntnisse zur psychosozialen Situation – einschließlich der psychischen Gesundheit - und zum Unterstützungsbedarf von Frauen mit einer ungewollten Schwangerschaft in Deutschland gewonnen und der Stand des Wissens ausgebaut werden sollen.

Ziel der Förderung

Ziel der Fördermaßnahme ist es, bezogen auf die spezifische Situation in Deutschland weitergehende wissenschaftlich basierte Erkenntnisse zu maßgeblichen Einflussfaktoren auf das Erleben und die Verarbeitung einer ungewollten Schwangerschaft, zur Versorgungssituation und zu den Bedarfen betroffener Frauen zu erlangen. Dabei sind sowohl Frauen, die sich für ein Austragen des Kindes entscheiden, als auch Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, zu berücksichtigen. Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischer oder kriminologischer Indikation sind nicht Gegenstand der Förderung. Die im Rahmen der Fördermaßnahme gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse können zukünftig auch genutzt werden, um die Beratungs- und Unterstützungsangebote für die betroffenen Frauen weiterzuentwickeln mit dem Ziel, die Frauen in dieser schwierigen Lebenssituation bestmöglich zu unterstützen.

Förderprogramm
Ressortforschung des BMG (Bekanntmachungen)
Förderregion
National
Status
geschlossen
Einreichungsfrist
Auftraggeber
BMG
Fördermittelgeber
BMG

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