Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt studentische Verbände und andere Organisationen im Rahmen seiner gesamtstaatlichen Verantwortung bei Maßnahmen, die Studierende als Mitglieder einer Hochschule in die Lage versetzen, ihre aus dieser Mitgliedschaft erwachsenen Rechte und Pflichten wahrzunehmen und weiterzuentwickeln.
Ziel der Förderung ist es, studentisches Engagement bei der Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen von bundesweiter Bedeutung zu unterstützen, um hierdurch Beiträge zu Diskussionen und Veränderungsprozessen in der deutschen Hochschullandschaft und Teilhabe zu ermöglichen.
Gefördert werden Maßnahmen, die den Austausch und die Vernetzung von Studierenden im Rahmen von Veranstaltungen (z. B. Workshops, Kongresse, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen) zu bundesweit relevanten Hochschulthemen ermöglichen und die weiteren Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Die Förderung erfolgt in Förderrunden. Eine Förderrunde umfasst zwölf Monate.
(Zeitraum für Maßnahmenbeginn: 1. Oktober 2021 – 30. September 2022)
Bekanntmachung
Die Förderung im Rahmen dieser Fördermaßnahme richtet sich nach der am 21. Januar 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten „Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ vom 17. Dezember 2020.
Neu: Maßnahmen können sowohl als Präsenzveranstaltung, als auch als Hybrid- oder reine Onlineveranstaltung beantragt werden.
Fristen und Termine
Die beantragten Maßnahmen der Förderrunde 2021/2022 dürfen frühestens am 1. Oktober 2021 und spätestens am 30. September 2022 beginnen.
Der förmliche Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA-Antrag) für die Förderrunde 2021/2022 ist zusammen mit den weiteren in der Förderrichtlinie aufgeführten Anlagen spätestens bis zum 1. April 2021, 12:00 Uhr, über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einzureichen sowie von dem/den Vertretungsberechtigten rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform unter der folgenden Adresse vorzulegen: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat 417, Margarete-Steffin-Straße 11, 10117 Berlin.
Informationsveranstaltung
Am 25. Februar 2021 fand eine Informationsveranstaltung für Antragstellende statt. Die während der Veranstaltung gezeigte Präsentation finden Sie hier.
Antragstellung
Nachfolgend finden Sie den „easy-Online“-Link und die einschlägigen Vordrucke zur Antragstellung:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=STUD_VERB&b=FR_2021_2022&t=AZA
Beim Aufruf des „easy-Online“-Links gelangen Sie zum förmlichen Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA-Antrag) im elektronischen Antragssystem „easy-Online“. Weitere Informationen zum Erstellen des Antrags in „easy-Online“ können Sie den oben verlinkten Hinweisen für Antragstellende der Fördermaßnahme „Hochschulbezogene zentrale Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ entnehmen.
(Zeitraum für Maßnahmenbeginn: 1. Oktober 2020 – 30. September 2021)
Die Förderung im Rahmen dieser Fördermaßnahme richtet sich nach der am 06. Januar 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen vom 13. Dezember 2019.
Die beantragten Maßnahmen der Förderrunde 2020/2021 dürfen frühestens am 1. Oktober 2020 und spätestens am 30. September 2021 beginnen.
Am 17. Februar 2020 fand im Bundesministerium für Bildung und Forschung in Berlin (Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin) eine Informationsveranstaltung für Antragstellende statt. Die während der Veranstaltung gezeigte Präsentation finden Sie hier.
Vordrucke für den Abschluss der geförderten Projektbewilligungen:
(Zeitraum für Maßnahmenbeginn: 1. Oktober 2019 – 30. September 2020)
Die Förderung im Rahmen dieser Fördermaßnahme richtet sich nach der am 7. Januar 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Förderrichtlinie zur Förderung “Hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ vom 18. Dezember 2018.
Die beantragten Maßnahmen der Förderrunde 2019/2020 dürfen frühestens am 1. Oktober 2019 und spätestens am 30. September 2020 beginnen.
Am 21. Februar 2019 hat im Bundesministerium für Bildung und Forschung in Berlin eine Informationsveranstaltung für Antragstellende stattgefunden, in welcher die Regelungen zur Antragstellung und zur Förderung vertieft erläutert wurden. Hier finden Sie die Präsentation der Informationsveranstaltung.
Förderprogramm: Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen
Förderung: National
Einreichungsfrist: siehe Ausschreibung
Laufzeit: Förderrunden vom 1.10. bis zum 30.9. des Folgejahres
Auftraggeber: BMBF