Fördermittelgeber

Richtlinie zur Förderung von Strukturen zur systematischen Berücksichtigung von geschlechtsbezogenen Aspekten in Forschungsfragen („Geschlechteraspekte im Blick“)

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Die Erkenntnisse der Wissenschaft tragen stetig dazu bei, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und ihre Lebenserwartung zu erhöhen. Exzellente Forschung, Entwicklung und Innovation muss sich deshalb am Nutzen für alle Menschen orientieren unabhängig von Geschlecht, Alter oder weiteren Vielfältigkeitsaspekten.

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Um eine bedarfsorientierte Berücksichtigung der Geschlechterdimension in Forschung und Entwicklung in allen Fachgebieten sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Richtlinie zur Förderung von Strukturen zur systematischen Berücksichtigung von geschlechtsbezogenen Aspekten in Forschungsfragen („Geschlechteraspekte im Blick“) auf den Weg gebracht.

Forschende Institutionen und Einrichtungen sind aufgefordert, strukturelle Maßnahmen zu entwickeln, umzusetzen und zu verankern, die die systematische Berücksichtigung von geschlechtsbezogenen Aspekten im gesamten Forschungsprozess (z. B. Forschungsfragen und -inhalte) sicherstellt. Der Fokus der Förderung ist darauf ausgerichtet, die Prüfung der Relevanz einer geschlechterbezogenen Betrachtung im Forschungsansatz strukturell zu sichern und ihre Bedeutung für exzellente Forschung und Entwicklung herauszustellen. Projekte sind insbesondere dann förderfähig, wenn sie dies durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und organisationsexternen Wissenstransfer verbreiten.

Die Förderung richtet sich an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie KMU der gewerblichen Wirtschaft, soweit sie sich forschend betätigen. Sie erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase (Konzeptphase, sieben Monate, max. 50.000 EUR je Zuwendungsempfänger) ist bereits abgeschlossen. Insgesamt 36 Vorhaben erhielten eine Anschubfinanzierung zur Ausarbeitung eines Strukturaufbaukonzepts („GiB-Konzept“). Projekte mit besonders aussichtsreichen Konzepten werden in einem nächsten Schritt für die zweite Phase ausgewählt. Diese erhalten in der sog. Umsetzungsphase (fünf Jahre, max. 850.000 Euro je Zuwendungsempfänger) eine Förderung für die Umsetzung ihrer Konzepte.

Nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie wurde im August 2021 eine digitale Informationsveranstaltung zu den Zielen und Strukturen der Richtlinie sowie zu den Anforderungen der Antragstellung angeboten. Eine weitere Veranstaltung richtete sich im November 2022 an die in der Konzeptphase geförderten Vorhaben. Diese diente einerseits der Vernetzung der Vorhaben untereinander und andererseits der Erläuterung des Skizzenverfahrens für die Umsetzungsphase.

Kontakt

Dr. Evelyn Hayn
Wissenschaftliche Referentin
Tel.: +49 228 3821 2123 

Dr. Karen Schierhorn
Wissenschaftliche Referentin
Tel. +49 228 3821 1901

E-Mail: GiB@dlr.de

Förderregion
National
Status
geschlossen
Einreichungsfrist
Laufzeit
2021 – 2030
Auftraggeber
BMBF
Fördermittelgeber
BMBF
Förderung Downloads

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