Grundsätzlich sollte für alle Interessierte, die beabsichtigen, einen Antrag auf eine Ausschreibung in Horizon Europe zu stellen, gelten:
Kein Antrag ohne Beratung
Obwohl mit Horizon Europe einige Beteiligungsregeln vereinfacht wurden, bleibt die Antragstellung eine Herausforderung.
Das Team der Nationalen Kontaktstelle Raumfahrt steht Ihnen gerne zur Verfügung
Ansprechpersonen in der NKS Raumfahrt
Die Antragstellung zu Raumfahrtausschreibungen in Horizon Europe
Programmatik
Die Grundlage für die jährlichen Ausschreibungen sind die Arbeitsprogramme. Diese erstellt die EU-Kommission (DG Grow, Unit „Space Policy and Research“) gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten, sowie den an Horizon Europe assoziierten Staaten. Das Gremium hierfür ist der Programmausschuss Raumfahrt (Programme Committee Space). Für Deutschland stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) die offiziellen Delegierten. Die Raumfahrtagentur im DLR, vertreten durch die Abteilung EU-Angelegenheiten, begleitet das BMWI mit seiner Raumfahrt- und EU-Expertise.
Projektträger
Als Projektträger nutzt die Kommission die REA (Research Executive Agency), die GSA (European GNSS Agency) und EASME (Executive Agency for SMEs). Dabei übernimmt EASME die Betreuung des KMU-Instruments, die GSA ist für die „Galileo-Ausschreibungen“ zuständig und die REA für die verbleibenden Raumfahrt-Themen.
Bewertung der Anträge
Zuständig für die Durchführung der Begutachtungsverfahren sind die oben genannten Projektträger. Die als sehr fair angesehenen Verfahren zur Bewertung der eingereichten Anträge basieren in allen Fällen auf externer, unabhängiger Expertise. Da diese regelmäßig gewechselt werden muss, werden ständig neue Personen gesucht. Hierfür gibt es eine Datenbank, in die Interessierte sich mit dem persönlichen Profile eintragen können. Es gibt immer wieder zu wenige geeigneten Personen aus Deutschland in der Datenbank. Insbesondere qualifizierte Frauen haben sehr gute Chancen eingesetzt zu werden. Erfahrungen zeigen, dass solche Einsätze vor allem die eigenen Kompetenzen verbessern, gute Anträge zu schreiben. Auch die Vernetzung mit anderen Begutachtenden und die Inspiration durch die vorgelegten Anträge werden als sehr positiv erachtet.
Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie hier.
Wichtige Informationsquellen
Das Teilnehmerportal
Das Teilnehmerportal (Participant Portal) ist die offizielle, zentrale Webseite der EU für Informationen und zur Antragstellung im Zusammenhang mit Horizon Europe.
Hier finden Sie u. a.
Zudem besteht hier die Möglichkeit, sich als Gutachter zur Evaluierung der Projektanträge zu registrieren.
Nationale / Internationale Informationstage
Informationstage (Infodays) bieten i. d. R. Informationen zu Ausschreibungen aus erster Hand sowie Rückfrage-Gelegenheiten. Auch können sie für die Suche nach Projektpartnern genutzt werden. Das gilt insbesondere für internationale Infodays.
Das Netzwerk der europäischen Raumfahrt-NKS, COSMOS2020, organisiert regelmäßig solche internationalen Informationstage zu den Raumfahrt-Ausschreibungen unter Horizon 2020. Die Registrierung auf der Veranstaltungsseite kann zur Anmeldung für einen Infotag, aber auch ausschließlich zur Projektpartnersuche genutzt werden. Hier sind Hunderte von Profilen mit Interessen und Kompetenzen abgelegt, die regelmäßig durchsucht werden. Es ist ratsam, sich mit einem guten Profil zu registrieren, um für mögliche Kooperationen gefunden zu werden, selbst ohne Teilnahme an einer Veranstaltung.
Weitere Webseiten
Die Webseite der GSA ist eine gute Quelle für Informationen. U. a. werden hier regelmäßig Marktberichte, aber auch technische Berichte eingestellt.
Unter Copernicus.eu finden Antragstellende ebenso viele nützliche Hintergrundinformationen und Dokumente. U. a. findet sich hier der Copernicus Market Report.
Wer sehr spezifische Fragen zu den Teilnahmeregeln hat oder sich für Ausschreibungen in anderen Bereichen von Horizon Europe interessiert, findet unter www.horizont-europa.de stets aktuell die Kontaktdaten aller NKS.
Die Antragsformulare auf dem Participant Portal geben die Struktur eines Horizon Europe-Antrags vor. Diese „Templates“ unterscheiden sich je nach Förderinstrument. Wir raten dringend davon ab, von diesem Format abzuweichen. Die EU-Kommission hat gemeinsam mit der REA und der GSA sehr konkrete Handreichungen erstellt, um z. B. zu erläutern welche Teile des Arbeitsprogramms wo in den Templates angesprochen werden sollen. Zudem wird dargestellt, welche Bewertungskriterien auf welche Antragsteile angewandt werden.
REA und GSA weisen zudem auf einzelne Aspekte hin, die in Anträgen oft falsch angesprochen werden. Hierzu zählen insbesondere Schutzrechte (IPR), die Management-Struktur, Dissemination / Communication/Innovation, sowie „Ethics“.
Die REA hat diese und weitere Punkte in einem „How to prepare a good proposal“ zusammengestellt.
Hier ist zudem zusammengestellt, welche konkreten Punkte aus den einzelnen Ausschreibungen unter welchen Kriterien in der Begutachtung betrachtet werden.
Die Grundregeln zur Teilnahme an Horizon Europe sind in den Beteiligungsregeln („Rules of Participation“) festgelegt. Diese haben als EU-Verordnung Rechtscharakter.
Wer kann am Forschungsrahmenprogramm teilnehmen?
Jede Rechtsperson ist teilnahmeberechtigt. Für Ausschreibungen gilt in der Regel, dass mindestens 3 unabhängige Rechtspersonen aus 3 unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder dem Rahmenprogramm assoziierten Staaten ein Konsortium bilden müssen. Mindestens 1 Konsortiumspartner muss dabei aus einem EU-Mitgliedstaat sein. Zusätzlich zur Mindestteilnahmebedingung ist es möglich, dass Rechtspersonen aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) im Konsortium teilnehmen. Es gibt hierzu Sonderregelungen, bei den z. B. die Teilnahme nur einer Rechtsperson möglich ist; dieses ist dann u. a. im Arbeitsprogramm festgelegt.
Wer kann Förderung erhalten?
In der Regel erhält jede Rechtsperson EU-Förderung, die in einem EU-Mitgliedstaat oder dem Rahmenprogramm assoziierten Staat ansässig ist. Zudem können Drittstaaten gefördert werden, die explizit im Arbeitsprogramm genannt werden oder wenn ihr Beitrag zum Projekt von wesentlicher Bedeutung ist und nicht durch eine Rechtsperson aus einem EU-Mitgliedstaat durchgeführt werden kann.
Wie hoch sind die Förderquoten?
Förderquoten unterscheiden sich je nach Aktivität. Forschungs- und Innovationsaktivitäten: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; Innovationsaktivitäten: Bis zu 70 % (Ausnahme: 100% für gemeinnützige Einrichtungen); Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen: Bis zu 100 %. Indirekte Kosten: 25 % Pauschale.