Newsletter 07/2018
Das britische Wirtschaftsministerium hat eine Handreichung zur aktuellen rechtlichen Situation für die Beteiligung von Projektpartnern aus Großbritannien (GB) an EU-Projekten in Horizon 2020 herausgegeben. Danach bleiben Einrichtungen aus GB für die gesamte Restlaufzeit von H2020 förderfähig und erhalten damit auch EU-Förderung. Voraussetzung ist, dass die Projektverträge vor dem Ende von H2020 abgeschlossen werden. Die Handreichung inklusive Fragen- und Antwortteil kann über die Webseite des britischen Wirtschaftsministeriums heruntergeladen werden. Weitere Informationen…