Newsletter 11/2019
Nach achtjähriger Pause fand am 28.05.2019 wieder ein formeller EU-ESA-Weltraumrat statt. Der Weltraumrat wurde von Deutschland stets befürwortet. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Sitzung des ESA-Rates auf Ministerebene und des EU-Wettbewerbsfähigkeitsrates. Dieses Sitzungsformat beruht auf dem EU-ESA-Rahmenabkommen von 2004. Es dient dazu, auf hochrangiger Ebene die europäische Raumfahrtpolitik auszurichten und abzustimmen, insbesondere zwischen EU und ESA. Der Weltraumrat beschloss, dass künftig jährliche Sitzungen in diesem Format stattfinden sollen. Deutschland bot an, während seiner EU-Ratspräsidentschaft 2020 die nächste Sitzung zu veranstalten. Dies wurde von den Ko-Vorsitzenden (der spanische ESA-Ratsvorsitzende und der rumänische EU-Ratsvorsitzende) dankbar aufgenommen. Das Thema der diesjährigen Conclusion (Schlussfolgerung) lautet "Raumfahrt als Impulsgeber". Diese Schlussfolgerung ist wortgleich mit der auch beim Weltraumrat verabschiedeten Entschließung (Resolution) der ESA. Das von beiden Vorsitzen verabschiedete gemeinsame Dokument zeigt, dass bei der Diskussion große Einigkeit zwischen allen Beteiligten herrschte. Auf Grundlage der bisherigen Erfolge soll die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Raumfahrt-Industrie weiter gestärkt werden. Dafür sei es zukünftig wichtig, die Raumfahrt zum Nutzen weiterer Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft einzusetzen.