Am 15. Mai 2020 ist der Mikrolauncher-Wettbewerb der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR gestartet. Der Wettbewerb fördert deutsche Start-Ups, die Mikrolauncher entwickeln und kommerziell betreiben wollen, in einer Gesamthöhe von 25 Millionen Euro. Maximal fünf Unternehmen konnten daran teilnehmen, von denen während der zweijährigen Laufzeit zwei Gewinner von einer Expertenjury ausgewählt wurden. Den Vorsitz der Jury hat Frau Dr. Anna Christmann (MdB), Koordinatorin der Bundesregierung für die Deutsche Luft- und Raumfahrt, im Jahr 2022 von Thomas Jarzombek übernommen. Zwei Gewinner erhalten Fördergelder für die abschließende Qualifikationsphase ihres Trägersystems inklusive der Durchführung von jeweils zwei Demonstrationsflügen, die im Zeitraum 2022 bis 2024 stattfinden sollen. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Entwicklung eines kommerziellen und kostengünstigen Zugangs zum Weltraum sowie von langfristig tragenden Geschäftsmodellen im Mikrolauncher-Bereich zu fördern.
Mikrolauncher-Wettbewerb: 25 Millionen Euro Fördergelder für neue Trägersysteme
Am Wettbewerb teilnehmen konnten deutsche Start-up-Unternehmen, die Transportdienstleistungen von der Erde in den Orbit ("Earth to Orbit") auf Basis eines selbst entwickelten Mikrolaunchers anbieten. Voraussetzung für die Teilnahme war außerdem die Bereitschaft, den Mitflug von seitens der Deutschen Raumfahrtagentur ausgewählten Nutzlasten mit jeweils maximal 150 Kilogramm Gesamtmasse auf den geförderten Qualifizierungsflügen kostenfrei zu ermöglichen. Zudem galten die Rahmenbedingungen für das ESA C-STS-Programm. Bewerbungsfrist war der 20. Juni 2020.
Der Mikrolauncher-Wettbewerb war in drei Phasen gegliedert: In der Vorrunde (Phase 1 im Jahr 2020) wurden drei teilnehmende Start-ups (HyImpulse Technologies GmbH, Isar Aerospace Technologies GmbH und Rocket Factory Augsburg AG) ausgewählt, die jeweils 500.000 Euro Fördergelder erhalten haben. In der ersten Hauptrunde (Phase 2 im Jahr 2021) konnte sich Isar Aerospace Technologies GmbH durchsetzen und erhielt eine Förderung von elf Millionen Euro. In Phase 3 des Wettbewerbs im Jahr 2022 erreichte die Rocket Factory Augsburg AG die höchste Bewertung und konnte sich damit ebenfalls eine Förderung in gleicher Höhe sichern.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des C-STS-Programms der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Entscheidend für die Auswahl der Teams in allen drei Wettbewerbsphasen waren jeweils technische, wirtschaftliche und operationelle Bewertungskriterien. Die ausgewählten Firmen erhielten ein Unterstützungsschreiben (Letter of Support) von der Deutschen Raumfahrtagentur, das für die Angebote an die ESA erforderlich war. Die Förderung durch die ESA erfolgt mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die auf der ESA-Ministerratskonferenz Space19+ in Sevilla im November 2019 gezeichnet wurden.
Nutzlast-Wettbewerb: Kostenlose Mitfluggelegenheit für Kleinsatelliten
Kombiniert ist der Mikrolauncher- mit dem Nutzlast-Wettbewerb. Dabei werden kostenlose Mitfluggelegenheiten auf den insgesamt vier Demonstrationsflügen angeboten. Die Gesamtmasse der Nutzlasten darf dabei jeweils bis zu 150 Kilogramm betragen, die Anzahl der Nutzlasten pro Flug ist nicht im Voraus festgelegt. Die Auswahl wird von der Deutschen Raumfahrtagentur in Absprache mit den Anbietern von Startdiensten und der ESA getroffen.
Der Nutzlast-Wettbewerb wird in zwei Runden durchgeführt. Die erste Runde begann im August 2021 mit der Bekanntmachung für den ersten der insgesamt vier geplanten Flüge. Bewerben konnten sich Institutionen aus Europa, die einen oder mehrere Kleinsatelliten für wissenschaftliche oder kommerzielle Missionen oder zur Technologieerprobung im All starten wollten. Im Dezember 2021 wurden fünf Gewinner ausgewählt, von denen drei aus Deutschland und jeweils einer aus Norwegen und aus Slowenien stammen. Der Start der insgesamt sieben Kleinsatelliten ist für das zweite Quartal 2023 geplant.
Die zweite Runde des Nutzlast-Wettbewerbs beginnt am 20. Juni 2022 und umfasst die restlichen drei Demonstrationsflüge, deren Starts in den Jahren 2023 und 2024 geplant sind. Hier können neben institutionellen Nutzlasten auch kommerzielle Kleinsatelliten mitfliegen, wobei sich dieses Zusatzangebot an kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-Ups richtet. Die Gewinner für den dritten und vierten Flug sollen im Dezember 2022 und für den vierten Flug im Mai 2023 bekanntgegeben werden.
Die Ausschreibungsunterlagen für die zweite Runde des Nutzlast-Wettbewerbs sind im Download-Bereich auf dieser Seite zu finden.