Newsletter 12/2016
Neben den EU-Mitgliedstaaten können weitere Länder dem Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 beitreten und damit vollwertige Teilnahmeberechtigung erhalten. Georgien und Armenien haben diese Möglichkeit nun wahrgenommen und sich assoziiert. Damit müssen Teilnehmende dieser Länder nun nicht mehr als sogenannter „Drittstaat“ in einem Konsortium gerechtfertigt werden. Sie können stattdessen einen der i. d. R. drei notwendigen Partner aus drei verschiedenen Staaten stellen. Weitere Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen für Georgien und Armenien. Die Liste der assoziierten Staaten finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.