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UAS-Forschung im DLR
Hintergründe
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Bild: DLR (CC-BY 3.0)

Mehr Komplexität erfordert mehr Zusammenarbeit

Die Nutzung von UAS in einem wirtschaftlichen Maßstab und deren gemeinsamer Betrieb in Lufträumen mit bemannten Fluggeräten stellt sowohl Forscher, Hersteller und Anwender als auch den Gesetzgeber vor neue Herausforderungen. Neben den rein technischen Aspekten sind mit der Einbindung von UAS in den Luftraum auch komplexe juristische und verfahrenstechnische Fragestellungen zu untersuchen und neu zu definieren bzw. zu regulieren. Aufgrund der Komplexität der Sachverhalte reicht eine getrennte Betrachtung der Teilsysteme (Vehikel getrennt von Flugführung getrennt von gesetzlichen Regularien) nicht mehr aus. Vielmehr müssen diese im Verbund betrachtet, erprobt, validiert und zertifiziert werden. Da weder Hersteller oder Anwender noch der Gesetzgeber alle Fragestellungen alleine untersuchen und lösen können, ist die Mitwirkung und Unterstützung der Großforschung als Bindeglied sowohl in technischen als auch in regulatorischen Fragestellungen von zunehmend großer Bedeutung.

Wegbereiter für ein Netzwerk neuer Testmethoden und –möglichkeiten

Während sich in der Vergangenheit die weltweite Erprobung von UAS auf eine überschaubare Anzahl an Tests beschränkte, wird sich aufgrund des rasanten Wachstums der gesamten Branche auch die Zahl der Systemerprobungen wesentlich erhöhen müssen, um eine ganzheitliche Technologieentwicklung zu ermöglichen. Daraus ergibt sich ein Bedarf an neuen Erprobungsverfahren und -möglichkeiten, die bisher in der benötigten Form nicht existieren. Als Konsequenz sollte ein Netzwerk aller zukünftigen Testfeldaktivitäten entstehen, in dem das Nationale Erprobungszentrum eine zentrale, integrative Rolle einnimmt.


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