Anfang 2009 trat die EU-Richtlinie zur Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in den EU-Emissionsrechtehandel für CO2- Emissionen (EU-ETS) in Kraft. Ab 2012 müssen alle Fluggesellschaften für Flüge, die an EU-Flughäfen starten oder landen Emissionsrechte nachweisen. Diese Emissionsrechte werden z.T. kostenlos zugeteilt, z.T. aber auch an den jeweils Höchstbietenden versteigert. Unseren Berechnungen zufolge wird die Kostenbelastung pro Passagier und Flugsegment mit ca. 5 EUR im Bereich der Kurzstrecke und bis zu ca. 50 EUR auf der Langstrecke relativ moderat ausfallen. Es können jedoch Verzerrungen im Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften aufgrund unterschiedlicher Netzwerkstrukturen und Wachstumsraten auftreten. Die Kostenbelastung für eine Netzwerkfluggesellschaft wie Lufthansa könnte sich in einer Größenordnung von 200-300 Millionen EUR pro Jahr bewegen.
Die Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionsrechtehandel für CO2(Download PDF)