Newsletter 15/2015
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft,Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat eine Richtlinie veröffentlicht, nach der Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Sachsen für eine Beteiligung am EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 eine Prämie gewährt bekommen können. Die Förderung gilt für die Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen mit dem Ziel, die Erfolgsaussichten für Projektanträge in Horizon 2020 zu erhöhen. Zudem sollen die Hürden für die Übernahme einer Koordinatorenrolle gesenkt werden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 2.500 € in der Initialphase, bei einer Koordinatorenrolle bis zu 5.000 €. In der Startphase sind zusätzlich 10.000 € bei Ausübung der Koodinatorenfunktion als nicht rückzahlbarer Zuschuss erhältlich. Detaillierte Informationen sowie die Richtlinie sind auf der Internetseite der Sächsischen AufbauBank nachlesbar.