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*Newsletter 33/2010* Vorschlag für Beschluss des EP und des Rates über die Regelung des Zugangs zum Satellitennavigationsdienst „öffentlich-regulierter Dienst“ (PRS)
12/10/2010
Am 8. Oktober 2010 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für den Beschluss zur Regelung des sicheren und ununterbrochenen Zugangs zu Signalen für Notfall- und Sicherheitsdienste, die dem öffentlich-staatlichen Dienst zugeordnet sind. Der PRS wird ausschließlich dem Rat, der Kommission und autorisierten Stellen in den Agenturen und Mitgliedstaaten der EU zur Verfügung stehen. Drittstaaten und internationale Organisationen, die durch entsprechende Abkommen mit der EU dafür autorisiert sind, können diesen Dienst ebenfalls nutzen.
Der Regelungsrahmen, der einen hohen Grad der Nutzungssicherheit des Systems gewährleistet, umfasst nicht nur die technische Ausstattung (z. B. Autorisierung durch Verschlüsselung) sondern auch institutionelle Mittel, wie die Verfahren für die Sicherheitsakkreditierung oder die Verfahren für Krisensituationen. Mitgliedstaaten, die den PRS nutzen möchten, müssen eine zuständige „PRS-Behörde“ benennen. Diese Stelle wird die Endnutzer sowie die Herstellung der PRS-Empfänger und die Einhaltung der gemeinsamen Mindeststandards beaufsichtigen. Der Vorschlag wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt.
Eine Pressemitteilung gibt weitere Informationen.
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