Am 1. Juli 2020 wird Deutschland den Vorsitz des Rates der Europäischen Union übernehmen. Damit sitzen bis Ende 2020 deutsche Vertreterinnen und Vertreter den Gremien des Rates vor. In dieser Zeit sollen die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU zum Abschluss gebracht werden, sowie die Gesetzesgrundlagen für die Programme, darunter die für Raumfahrt besonders relevanten: EU-Weltraumprogramm, Horizon Europe und der Europäische Verteidigungsfonds (EDF).
Darüber hinaus will Deutschland einige zusätzliche politische Themen ansprechen, darunter Regeln für die weltweite Weltraumwirtschaft, Space Traffic Management, Finanzierungsaspekte für Raumfahrtaktivitäten sowie Fragen zu IPR, Standardisierung, Cyber Security und Cyber Resilience. Höhepunkt der Befassung soll ein Weltraumrat, also eine gemeinsame Sitzung der zuständigen MinisterInnen für ESA und EU-Raumfahrt, im November sein.
In dem Trio-Strategiepapier, welches Deutschland, Portugal und Slowenien erstellt haben, die in den nächsten 18 Monaten die Vorsitze des Europäischen Rates innehaben, geht es auch um Raumfahrt. Es wird hierhin betont, dass die EU einen wettbewerbsfähigen Raumfahrtsektor fördern muss, indem die Nutzung von Weltraumtechnologien und –anwendungen zur Unterstützung der staatlichen Politik gestärkt werde.
Horizont Europa ruht auf den drei Pfeilern „Wissenschaftsexzellenz“, „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ sowie „Innovatives Europa“. Die Raumfahrt findet sich in der 2. Säule im Cluster 4 (Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt). Diese 2. Säule steht im Fokus des Strategischen Planungsprozesses, der den ersten Mehrjährigen Strategischen Plan (4 Jahre) zum Ziel hat, in dem auch die Europäischen Partnerschaften identifiziert werden. Der Strategische Plan wird von der EU-KOM angenommen; die Mitgliedstaaten sind im Rahmen der Komitologie (Prüfverfahren) beteiligt. Im Rahmen des Strategischen Plans werden auch die Europäischen Partnerschaften identifiziert.
2018 veröffentlichte die Europäische Kommission (KOM) ihren Entwurf für eine Verordnung zu einem EU-Weltraumprogramm. Damit verfolgt die KOM das Ziel, ihre Weltraumstrategie in einem einheitlichen rechtlichen und finanziellen Rahmen umzusetzen. Neben Galileo/EGNOS und Copernicus sieht die EU hierin als weitere Komponenten Weltraumüberwachung (SSA) und die Govsatcom vor. Maßnahmen sind u. a. auch im Bereich „Zugang zum Weltraum“ vorgesehen. Die Verordnung soll zudem die Zusammenarbeit der EU mit ihren eigenen Agenturen, den Mitgliedstaaten (MS), der ESA u. a. regeln. Hierbei ist der Ausbau der Agentur für das Europäischen GNSS (GSA) zur „Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm“ (EUSPA) geplant. Im Rahmen der aktuellen Verhandlungen über einen EU-Haushalt für 2021-27 schlug die EU-Kommission aktuell vor, das Budget für das Weltraumprogramm von ursprünglich vorgeschlagenen 16 Mrd. € auf knapp 14,9 Mrd. € zu kürzen. Wie die Kürzungen auf die vier Komponenten des Programms verteilt werden sollen, ist noch nicht bekannt. Nach über einjähriger Unterbrechung, wurden die Verhandlungen zu den offenen inhaltlichen Punkten des Verordnungsentwurfes (z. B. Beteiligung von Drittstaaten) im Rat der EU wieder aufgenommen. Das Gesetzgebungsverfahren soll in der deutschen Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden.
Das Budget für den EDF wurde von 13 Mrd. € auf 9,08 Mrd. € verringert. Auch hier finden sich Themen mit Raumfahrtbezug.
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