Flugversuchspiloten

Flugbesatzungen

  • Piloten/-Lizenzen: ATPL + LR (Verkehrsflugzeugführer + Langstrecke), Universitätsgrad und/oder Test Piloten Lizenz, regelmäßiges Simulator Training (z.B. Simuflite, USA)
  • Hochqualifizierte Techniker
  • Weltweite Flugzeugeinsätze
  • Unterstützung der Nutzer in der Flugplanung und Flugmusterentwicklung

Die Qualifikation des Flugversuchspersonals ist aufgrund der hohen Anforderungen besonders aufwändig. Sie erfolgt zu einem Teil im eigenen Hause durch interne Kurse und Schulungseinheiten („Training on the Job“) und zum anderen Teil bei externen Testpilotenschulen. Diese bilden sowohl Testpiloten als auch Flugversuchsingenieure in unterschiedlichen Lehrgängen theoretisch und praktisch aus und die Kandidaten schließen diese formale Flighttest-Ausbildung entweder mit der EASA-Testberechtigung CAT 1 (uneingeschränkt) oder CAT 2 (Testflüge innerhalb der bereits erprobter Grenzwerte und/oder eingeschränkt auf bestimmte LFZ-Kategorien) ab. Sie sind damit auch innerhalb des Entwicklungsbetriebes (Part-21J) für den Bereich Nachweisführung im Flug qualifiziert, d.h. sie sind in der Lage, die Flugeigenschaften und -Leistungen eines (u.U. auch völlig unbekannten) LFZ-Musters zu beurteilen und zu quantifizieren.

Diese Lehrgänge werden nur von einer sehr überschaubaren Anzahl an anerkannten Testpilotenschulen angeboten und können je nach Vorerfahrung bis zu einem Jahr dauern. Sie werden deshalb i.d.R. in mehreren Teilabschnitten absolviert. Je nach Komplexität und Risikolevel werden Testflüge auch als Kategorie 3 und 4 definiert (kleiner Änderungen oder Abweichungen vom Basiszustand). Die Ausbildung und Erteilung der Berechtigung für diesen Umfang kann der Flugbetrieb intern selbst durchführen und erteilen.