Der Kleinsatelliten-Nutzlastwettbewerb
Alternativ zur Bereitstellung einer Kleinsatellitenplattform kann die Kleinsatellitennutzlast neben anderen Nutzlasten anderer Betreiber auf einem größeren Satelliten untergebracht werden. Teilnehmen können Unternehmen und Einrichtungen, die ihren Hauptsitz in der Europäischen Union haben und die Kleinsatellitennutzlasten betreiben, nutzen oder entwickeln.
Ablauf und Fristen beim Kleinsatelliten-Nutzlastwettbewerb
Der Kleinsatelliten-Nutzlastwettbewerb wird in zwei Phasen durchgeführt. In der ersten Phase sollen potenzielle Kleinsatellitennutzlasten ausgewählt werden. Die Auswahl wird dabei von einem Gremium aus Mitarbeitern der Deutschen Raumfahrtagentur, der Europäischen Weltraumorganisation ESA und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) getroffen.
In der zweiten Phase erhalten ausgewählte Bewerber die Möglichkeit, ihre Nutzlast bis zum Jahr 2025 kostenlos auf einer europäischen Kleinträgerrakete zu starten. Die Anzahl der Kleinsatellitennutzlasten ist nicht im Voraus festgelegt. Die Bewerbungsfrist endete am 20. August 2023, 23:59 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ).
Die Ausschreibungsunterlagen des Wettbewerbs sind im Download-Bereich dieser Seite zu finden.
Downloads
- Informationen zum Wettbewerb (143.5 KB)
- Informationen zum Auswahlprozess (147.9 KB)
- Fragebogen (186.5 KB)
- Datenschutzhinweis (91.0 KB)