Hinweis:
Das Luftfahrtforschungsprogramm hat ab November 2025 eine eigene Website erhalten. Diese finden Sie ab sofort unter www.luftfahrtforschungsprogramm.de.
Mit diesem Programm sollen nachhaltig Ziele verfolgt werden, die sich an der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung und dem dort formulierten Leitsatz orientieren*:
"Der deutsche Luftfahrtsektor leistet mit seinen Produkten einen entscheidenden Beitrag zu einem umweltverträglichen, leistungsfähigen Luftverkehrssystem, das eine wichtige Säule der gesamten Volkswirtschaft darstellt. Die Luftfahrtindustrie trägt als Technologieführer auch für andere Branchen dauerhaft und wesentlich zur Wertschöpfung in Deutschland bei."
Die Fördermaßnahme orientiert sich technologisch an den strategischen Forschungsagenden von ACARE (SRA) und den dort definierten Zielen. Das BMWE strebt die Entwicklung eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Lufttransportsystems der Zukunft an.
Grundsätzlich soll mit den Fördermaßnahmen die technologische Basis und die wirtschaftlich-technische Situation der Luftfahrtindustrie und des Luftverkehrs verbessert werden. Die Stärkung von Innovationskraft und Kompetenzen bei Forschung, Entwicklung und Produktion am Standort Deutschland steht dabei im Mittelpunkt.
Damit soll die Luftfahrtindustrie im Rahmen effektiver Netzstrukturen befähigt werden, die in der Luftfahrtstrategie formulierten Ziele zu erreichen. Langfristig wird ein nachhaltiges und wirtschaftliches Lufttransportsystem angestrebt.
* Die Luftfahrtstrategie der Bundesregierung ist unter https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Navigation/DE/Service/Publikationen/publikationen.html zugänglich.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Technologieentwicklungsprojekte im Gesamtsystem Luftfahrzeug.
Die Ausrichtung der Schwerpunkte von LuFo Klima VII-1 basieren auf drei Säulen:
Die erste Säule wird im Programmaufruf LuFo VII-1 KTF und die Säulen zwei und drei werden aus dem Programmaufruf LuFo VII-1 adressiert.
Weitere Informationen zu dem Vorraussetzungen für eine Teilnahme am Luftfahrtforschungsprogramm entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen.
Bitte beachten Sie die Sonderbestimmungen über Teilnahmevoraussetzung für den Zwischenaufruf Internationale Kooperationsprojekte. Nähere Informationen finden Sie in dem Hinweis Internationaler Zwischencall.
Die Projektförderung nach dieser Förderbekanntmachungen erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Wir weisen darauf hin, dass in allen zuwendungsbezogenen Publikationen (z.B. Programmhefte, Broschüren, Websites, Briefköpfe) sowie bei Plakatwänden, auf Messeständen, Transparenten und ähnlichem das nebenstehende Logo aufzunehmen ist.