10. Mai 2019

DLR informiert über Chancen und Herausforderungen von Elektro-Tretrollern

  • Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen kann andere Verkehrsträger und angespannte Raumsituationen entlasten und kann einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor leisten.
  • Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen stärkt Inter- und Multimodalität und kann den ÖPNV stärken. Ihre Mitnahme im ÖPNV sowie Leihkonzepte und Platzbedarf im öffentlichen Raum müssen gleichermaßen geregelt werden und erschaffen werden.
  • Schwerpunkt(e): Verkehr

Am Mittwoch, 8. Mai 2019, befasste sich der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit Elektrokleinstfahrzeugen. Unter den geladenen Sachverständigen war auch Prof. Dr. Karsten Lemmer, DLR Vorstand für den Bereich Energie und Verkehr. In der zweistündigen Anhörung unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Cem Özdemir ordnete Prof. Lemmer die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen in die aktuelle Straßenverkehrssituation aus Sicht der Verkehrsforschung ein.

Elektrokleinstfahrzeuge und insbesondere sogenannte E-Tretroller sind als alleiniges Verkehrsmittel – alternativ zu einem Fußweg – für kurze Distanzen ebenso beliebt wie für das Überbrücken der sogenannten „letzten Meile“, also zum Beispiel für den Weg zwischen einer Haltestelle und dem letztendlichen Zielort. Die Besonderheit liegt dabei in den kleinen Ausmaßen und dem geringen Gewicht, wodurch sie falt- und tragbar sein und zur Verknüpfung unterschiedlicher Transportmittel dienen können.

Im Zentrum der Stellungnahme von Prof. Lemmer stand die Einordnung in den gesamtsystemischen Zusammenhang: Um den Trend zur möglichen Entlastung anderer Verkehrsträger und der Verkehrssituation zu stärken, emissionsfreie/-arme Mobilität zu unterstützen und gleichzeitig die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es wichtig, das Zusammenspiel dieser Kleinstfahrzeuge mit den anderen Verkehren zu regeln. „Einerseits geht es darum, grundsätzlich neue Mobilitätsformen zu ermöglichen, andererseits aber auch darum, sie in ein bestehendes System sicher zu integrieren“, so Lemmer. „Eine wissenschaftliche Begleitung ist daher auch nach Einführung der Verordnung sinnvoll.“ Sie sollte eingeschlagene und alternative Wege nach Kriterien wie Nutzungsbereitschaft, Wirtschaftlichkeit, Verkehrseffizienz, Sicherheit bewerten und damit sachliche Grundlagen für die Auseinandersetzung  zwischen akzeptanzbereiten und -nicht-bereiten Bürgerinnen und Bürgern bereitstellen.

Mittelbar ergibt sich aus den Regelungen der Verordnung Forschungsbedarf zur Frage, wie die Nutzung intermodaler Verkehrskonzepte das Gesamtsystem optimal ergänzen kann. Relevant sind hier beispielsweise Fragen wie die Elektrokleinstfahrzeuge andere Mobilitätsformen beeinflussen, welche Nutzergruppen es gibt und wie den Belangen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern Rechnung getragen werden kann, sowie Forschung zur Unfallvermeidung, Fragen zu Anforderungen an die Infrastruktur und zu Geschäftsmodellen. Insbesondere, wenn Elektrokleinstfahrzeuge eine feste Rolle im multi- und intermodalen Verkehr finden sollen, wird eine Standardisierung der Nutzerplattformen und ein umfangreiches Datenmanagement erforderlich sein, damit digitale Möglichkeiten und Künstliche Intelligenz ihre volle Wirkung entfalten können.

Kontakt

Dr. Katrin Simhandl

Leitung Büro Berlin
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Markgrafenstraße 37, 10117 Berlin
Tel: +49 30 670 55 250

Dr. Nina-Louisa Remuß

Stellvertretende Leitung Büro Berlin
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Bundespolitik
Markgrafenstraße 37, 10117 Berlin