Grundsatzerklärung des DLR zur Menschenrechtsstrategie gem. § 6 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Grundsatzerklärung zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) ist das nationale Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Die umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Luftfahrt, Raumfahrt, Verkehr, Energie, Digitalisierung und Sicherheit sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden. Im Auftrag der Bundesregierung ist das DLR darüber hinaus für die Planung und Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten sowie für die Vertretung in internationalen Gremien, insbesondere der ESA, zuständig. Zudem ist das DLR die Dachorganisation für den größten Projektträger in Deutschland. Diese verantwortungsvollen Aufgaben bewältigt das DLR entsprechend seines Selbstverständnisses als eine auf wissenschaftliche Spitzenleistung ausgerichtete Forschungseinrichtung. Darüber hinaus agiert das DLR als kompetente Managementeinrichtung zur Stärkung des Wissens- und Innovationsstandorts Deutschland.

Das DLR ist sich seiner Rolle in der Gesellschaft und der Verantwortung gegenüber seiner Kundschaft, den Geschäftspartnern, Mitgliedern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen bewusst und handelt nachhaltig. Vor diesem Hintergrund trägt das DLR zur Lösung gesellschaftlicher Fragestellungen und zur Minimierung von Umweltbelastungen, zur Schonung von Ressourcen und zur Förderung des Umweltschutzes sowie zum Wohl der Gemeinschaft bei. Dies geschieht nicht nur im Sinne des nachhaltigen Erfolgs des DLR, sondern das DLR wirkt als lebendiger und wertvoller Baustein in internationalen, nationalen, regionalen und lokalen Gemeinschaften.

Das DLR unterstützt den Global Compact der Vereinten Nationen und insbesondere die darin dargelegten Grundprinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen sowie Umweltschutz. Um dem gerecht zu werden, orientiert sich das DLR bei seinem Handeln an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 (Nationaler Aktionsplan; vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 3. März 2021).

Das DLR bekennt sich zu verantwortungsvollem, nachhaltigem Wirtschaften und unterstützt die Umsetzung international anerkannter Prinzipien zu Menschenrechten, fairen Arbeitsbedingungen und Umweltschutz sowohl im Unternehmen als auch bei Geschäftspartnern. Es erwartet von seinen Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnern und Lieferanten, dass sie bei ihren geschäftlichen Aktivitäten die Menschen- und Arbeitsrechte achten und einhalten.

Verantwortlichkeiten

Für die Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung der menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten trägt der Gesamtvorstand des DLR die Verantwortung. Die Überwachung des Risikomanagements erfolgt im Auftrag des Gesamtvorstands durch die Menschenrechtsbeauftragte bzw. den Menschenrechtsbeauftragten des DLR. Des Weiteren hat das DLR eine sogenannte Task Force Sorgfaltspflichten berufen, welche bei gravierenden eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Verletzungen der Sorgfaltspflichten im Sinne des LkSG zusammentritt, um entsprechende Abhilfemaßnahmen zu prüfen und zu beschließen. Die operative Durchführung der Risikoanalysen sowie die Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen erfolgen durch die zustädigen Fachabteilungen des DLR, in enger Zusammenarbeit mit der Menschenrechtsbeauftragten bzw. dem Menschenrechtsbeauftragten des DLR.

Hinweise und Beschwerdeverfahren

Das DLR hat ein frei zugängliches Hinweisgebersystem eingerichtet, über das Mitarbeitende sowie Dritte jederzeit auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, welche durch das DLR, durch unmittelbare sowie mittelbare Zulieferer des DLR oder andere Kooperations- und Geschäftspartner des DLR verursacht wurden, melden können. Beschwerden können insbesondere an sorgfaltspflichten[at]dlr.de gerichtet werden. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird durch das DLR jährlich überprüft.

Eine ausführliche Beschreibung des Beschwerdeverfahrens ist hier zu finden.

Risikoanalyse

Um die Auswirkungen des Handelns des DLR auf die Menschenrechte zu überprüfen, wurde 2022 erstmals eine auf die Menschenrechte und die ökologisch relevanten Aspekte bezogene abstrakte Risikoanalyse des eigenen Geschäftsbereiches des DLR sowie der i. S. des LkSG relevanten Geschäftspartner des DLR durchgeführt. Das Ziel dieser Risikoanalyse besteht darin, mögliche menschenrechtsbezogenen Risikothemen strukturiert zu erkennen und Priorisierungen dort vorzunehmen, wo möglicherweise hohe Risiken identifiziert werden. Aufbauend auf der abstrakten Risikoanalyse führt das DLR jährlich sowie bedarfsgerecht IT-gestützte konkrete Risikoanalysen durch. Die Ergebnisse der Risikoanalyse, insbesondere identifizierte Risiken, erfolgte Maßnahmen sowie Beschwerden, werden jährlich in dem Bericht zum LkSG auf DLR.de veröffentlicht.

Maßnahmen

Aus den Ergebnissen der Risikoanalysen leitet das DLR spezifische Maßnahmen zur Reduzierung und Abwendung der erkannten potenziellen Risiken ab, richtet Prozesse entsprechend auf die Einbeziehung dieser Risiken aus und sensibilisiert sowohl Mitarbeitende als auch Lieferanten bedarfsgerecht zielgerichtet für diese Risiken sowie die zugehörigen Maßnahmen.

Konkrete Maßnahmen sind beispielsweise die vertragliche Zusicherung der Lieferanten, dass die LkSG-Vorgaben eingehalten und entlang der Lieferkette adressiert werden oder das Versenden von Fragebögen an Lieferanten, für die im Zuge der Risikoanalyse ein erhöhtes Risiko identifiziert wurde. Weitere konkrete Maßnahmen richten sich nach den Anforderungen des LkSG und richten sich nach einem Stufenmodell, wobei die niedrigste Maßnahmenstufe die Information der Lieferanten über eine entsprechende Risikoklassifizierung und die höchste Maßnahmenstufe die Beendigung der Zusammenarbeit mit Lieferanten umfasst.

Dokumentations- und Berichtspflichten

Das DLR berichtet ab 2023 jährlich öffentlich sowie gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über seine Sorgfaltsaktivitäten in der Lieferkette, einschließlich der Offenlegung der Ergebnisse der Risikobewertung in der Lieferkette und einer Beschreibung der Maßnahmen zur Minderung der identifizierten Risiken sowie einer Bewertung ihrer Wirksamkeit.

Ergänzende Dokumente

Diese Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie des DLR wird ergänzt durch weitere Dokumente, wie den DLR-Leitlinien und dem Verhaltenskodex, im DLR-Intranet bereitgestellte Informationen für die Mitarbeitenden des DLR, z. B. zur Umsetzung des LkSG im DLR sowie auf DLR.de veröffentlichte Informationen für Mitarbeitende und Geschäftspartner des DLR.

Die Grundsatzerklärung des DLR zur Menschenrechtsstrategie wurde im November 2023 (584. Vorstandssitzung) durch den Vorstand des DLR freigegeben.

Dr. Harald Schneider

Menschenrechtsbeauftragter des DLR
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Compliance und Organisation
Linder Höhe, 51147 Köln
Tel: +49 2203 601-2879

Catherine Sinner

Human Rights Expert des DLR
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Compliance und Organisation
Linder Höhe, 51147 Köln
Tel: +49 2203 601 2037