Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie gemäß § 6 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Wahrung und Achtung der Menschenrechte
Wir sind uns unserer Rolle in der Gesellschaft und der Verantwortung gegenüber den Geschäftspartnern, Mitgliedern sowie Mitarbeitenden gleichermaßen bewusst und handeln nachhaltig. Vor diesem Hintergrund tragen wir zur Lösung gesellschaftlicher Fragestellungen und zur Minimierung von Umweltbelastungen, zur Schonung von Ressourcen und zur Förderung des Umweltschutzes sowie zum Wohl der Gemeinschaft bei. Dies geschieht nicht nur im Sinne unseres nachhaltigen Erfolgs. Wir wirken darüber hinaus als lebendiger und wertvoller Baustein in internationalen, nationalen, regionalen und lokalen Gemeinschaften.
Wir unterstützen den Global Compact der Vereinten Nationen und insbesondere die darin dargelegten Grundprinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen sowie Umweltschutz. Um dem gerecht zu werden, orientieren wir uns an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016.
Wir bekennen uns zu verantwortungsvollem, nachhaltigem Wirtschaften und unterstützen die Umsetzung international anerkannter Prinzipien zu Menschenrechten, fairen Arbeitsbedingungen und Umweltschutz, sowohl im Unternehmen als auch bei Geschäftspartnern. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnern, dass sie bei ihren geschäftlichen Aktivitäten die Menschen- und Arbeitsrechte achten und einhalten.
Prof. Dr.-Ing. Anke Kaysser-Pyzalla:
Statement für Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit

Prof. Dr.-Ing. Anke Kaysser-Pyzalla: Statement für Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit
Für die Wiedergabe dieses Videos auf Quickchannel.com ist Ihre Zustimmung zur Speicherung von Daten ('Cookies') erforderlich. Unter Datenschutz-Einstellungen können Sie Ihre Wahl einsehen und verändern.
Verantwortlichkeiten
Für die Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung der menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten trägt unser Vorstand die Verantwortung. Die Überwachung des Risikomanagements erfolgt in seinem Auftrag durch durch unsere(n) Menschenrechtsbeauftragte(n). Des Weiteren haben wir eine "Task Force Sorgfaltspflichten" berufen, welche bei gravierenden eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Verletzungen der Sorgfaltspflichten im Sinne des LkSG zusammentritt, um entsprechende Abhilfemaßnahmen zu prüfen und zu beschließen. Die operative Durchführung der Risikoanalysen sowie die Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen erfolgen durch unsere zuständigen Fachabteilungen, in enger Zusammenarbeit mit unserem/unserer Menschenrechtsbeauftragten.
Hinweise und Beschwerdeverfahren
Wir haben ein frei zugängliches Hinweisgebersystem eingerichtet, über das Mitarbeitende sowie Dritte jederzeit auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, welche durch uns, durch unsere unmittelbaren sowie mittelbaren Geschäftspartner verursacht wurden, melden können.
Beschwerden können insbesondere an sorgfaltspflichten@dlr.de gerichtet werden oder über das webbasierte Hinweisgebersystem gemeldet werden.
Eine ausführliche Beschreibung des Beschwerdeverfahrens finden Sie hier. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens überprüfen wir jährlich.
Risikoanalyse
Um die Auswirkungen unseres Handelns auf die Menschenrechte zu überprüfen, wurde 2022 erstmals eine auf die Menschenrechte und die ökologisch relevanten Aspekte bezogene abstrakte Risikoanalyse unseres Geschäftsbereiches sowie unserer im Sinne des LkSG relevanten Geschäftspartner durchgeführt. Das Ziel dieser Risikoanalyse besteht darin, mögliche menschenrechtsbezogenen Risikothemen strukturiert zu erkennen und Priorisierungen dort vorzunehmen, wo möglicherweise hohe Risiken identifiziert werden. Aufbauend auf der abstrakten Risikoanalyse führen wir jährlich sowie bedarfsgerecht IT-gestützte konkrete Risikoanalysen durch.
Maßnahmen
Aus den Ergebnissen der Risikoanalysen leiten wir spezifische Maßnahmen zur Reduzierung und Abwendung der erkannten potenziellen Risiken ab, richten Prozesse entsprechend auf die Einbeziehung dieser Risiken aus und sensibilisieren sowohl Mitarbeitende als auch Geschäftspartner bedarfsgerecht und zielgerichtet über diese Risiken sowie über die Gegenmaßnahmen.
Konkrete Maßnahmen sind beispielsweise die vertragliche Zusicherung der Geschäftspartner, dass die LkSG-Vorgaben eingehalten und entlang der Lieferkette adressiert werden, oder das Versenden von Fragebögen an Geschäftspartner, für die im Zuge der Risikoanalyse ein erhöhtes Risiko identifiziert wurde. Weitere konkrete Maßnahmen richten sich nach den Anforderungen des LkSG und nach einem Stufenmodell. Die niedrigste Maßnahmenstufe besteht in der Information der Geschäftspartner über eine entsprechende Risikoklassifizierung. Die höchste Maßnahmenstufe besteht in der Beendigung der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern umfasst.
Ergänzende Dokumente
Diese Grundsatzerklärung zu unserer Menschenrechtsstrategie wird ergänzt durch weitere Dokumente: unsere Leitlinien, unser Verhaltenskodex sowie auf DLR.de veröffentlichte Informationen für unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner. Unsere Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie wurde im November 2023 durch den Vorstand freigegeben.