Ombudsperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis / Geschäftsstelle Forschungsethik
Als öffentliche Forschungseinrichtung haben wir uns dazu verpflichtet, die wissenschaftliche Praxis zu sichern und bei wissenschaftlichem Fehlverhalten entsprechende Verfahren einzuleiten. Diese Maßnahme beruht auf den Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Um den Regeln zu folgen, haben wir eine Vertrauensperson eingesetzt. Diese wird vom Vorstand zusammen mit dem Wissenschaftlich-Technischen Rat ernannt und ist für jeweils drei Jahre Ansprechpartner in Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Für den Fall, dass die Unabhängigkeit der Vertrauensperson nicht gewährleistet ist, hat der Vorstand eine Ersatzperson benannt.
Darüber hinaus gibt es einen Arbeitskreis der Ombudspersonen der Helmholtz-Zentren, der eine(n) Sprecher(in) und Vertreter(in) wählt. Diese sind die Vertrauenspersonen auf Helmholtz-Ebene und zusätzlicher Ansprechpartner in den Fällen, in denen unsere eigenen Vertrauenspersonen nicht ausreichen.
In diesem Kontext haben wir eine Geschäftsstelle "Forschungsethik" etabliert, welche als erste Anlaufstelle bei ethischen Fragestellungen dient. Damit garantieren wir, Forschungsethik organisatorisch zu verankern. Auch im Zusammenhang mit der Umsetzung unseres nachhaltigen Forschens und Arbeitens – als Teil unserer Nachhaltigkeitsstrategie – ist die Geschäftsstelle Forschungsethik ein wichtiger Bestandteil. Sie unterstützt dabei, für die Inhalte der Handlungsfelder wie „Forschungsthemen und -prozesse zu reflektieren“ oder „Ergebnisse sozial-kompetent zur Wirkung zu bringen“ zu sensibilisieren.
Eine zunehmende Relevanz hat Ethik zudem in den Trends Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und hierbei an der Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine. Für uns als Forschungsorganisation, Raumfahrtagentur und Projektträger ist die Beachtung ethischer Grundsätze unverzichtbar.