Ombudsperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis / Geschäftsstelle Forschungsethik
Als öffentliche Forschungseinrichtung hat sich das DLR dazu verpflichtet, die wissenschaftliche Praxis zu sichern und bei wissenschaftlichem Fehlverhalten entsprechende Verfahren einzuleiten. Diese Maßnahme beruht auf den Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Um den Regeln zu folgen, setzt das DLR eine Vertrauensperson ein. Diese wird vom Vorstand zusammen mit dem Wissenschaftlich-Technischen Rat ernannt und ist für jeweils drei Jahre Ansprechpartner in Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Für den Fall, dass die Unabhängigkeit der Vertrauensperson nicht gewährleistet ist, hat der Vorstand eine Ersatzperson benannt.
Darüber hinaus gibt es einen Arbeitskreis der Ombudspersonen der Helmholtz-Zentren, der einen Sprecher und einen Stellvertreter wählt. Diese sind die Vertrauenspersonen auf Helmholtz-Ebene und zusätzlicher Ansprechpartner in den Fällen, in denen die Vertrauenspersonen aus dem DLR nicht ausreichen.
In diesem Kontext hat das DLR eine Geschäftsstelle Forschungsethik etabliert, welche als erste Anlaufstelle bei ethischen Fragestellungen dient. Damit garantiert das DLR Forschungsethik organisatorisch zu verankern. Auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des nachhaltigen Forschens und Arbeitens im DLR – als Teil der DLR-Nachhaltigkeitsstrategie – ist die Geschäftsstelle Forschungsethik ein wichtiger Bestandteil. Sie unterstützt dabei für die Inhalte der Handlungsfelder wie „Forschungsthemen und -prozesse zu reflektieren“ oder „Ergebnisse sozial-kompetent zur Wirkung zu bringen“ zu sensibilisieren.
Eine zunehmende Relevanz hat Ethik zudem in den Trends Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und hierbei an der Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine. Für das DLR in den Funktionen als Forschungsorganisation, Raumfahrtagentur und Projektträger ist die Beachtung ethischer Grundsätze unverzichtbar.