Ombudsperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Als öffentliche Forschungseinrichtung hat sich das DLR dazu verpflichtet, die wissenschaftliche Praxis zu sichern und bei wissenschaftlichem Fehlverhalten entsprechende Verfahren einzuleiten. Diese Maßnahme beruht auf den Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) aus dem Jahr 1998.

Um den Regeln zu folgen, setzt das DLR eine Vertrauensperson ein. Diese wird vom Vorstand zusammen mit dem Wissenschaftlich-Technischen Rat ernannt und ist für jeweils drei Jahre Ansprechpartner in Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Für den Fall, dass die Unabhängigkeit der Vertrauensperson nicht gewährleistet ist, hat der Vorstand eine Ersatzperson benannt.

Darüber hinaus gibt es einen Arbeitskreis der Ombudspersonen der Helmholtz-Zentren, der einen Sprecher und einen Stellvertreter wählt. Diese sind die Vertrauenspersonen auf Helmholtz-Ebene und zusätzlicher Ansprechpartner in den Fällen, in denen die Vertrauenspersonen aus dem DLR nicht ausreichen.

Kontakt

Prof. Dr. Sören Ehlers

Institutsdirektor
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Institut für Maritime Energiesysteme
Düneberger Str. 108, 21502 Geesthacht

PD Dr. med. Eva-Maria Elmenhorst

Stellv. Abteilungsleiterin Flugphysiologie
Institut für Luft- und Raumfahrtmedizin
Institut für Luft- und Raumfahrtmedizin