13. Februar 2025 | Berichtszeitraum 2022/23

DLR veröffentlicht Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex 2022/23
Der Nachhaltigkeitsbeauftragte des DLR, Philipp Bergeron (oben links) - hier mit dem Großteil seines Teams - freut sich über die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte.
  • Das DLR hat seine vierte DNK-Erklärung für den Berichtszeitraum 2022 bis 2023 veröffentlicht.
  • Erstmalig folgt die Erklärung den Vorgaben des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes.
  • Kriterien unter anderem: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung.
  • Schwerpunkt: Nachhaltigkeit

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat für das Berichtsjahr 2023 seine Erklärung im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) veröffentlicht. Die aktuelle Erklärung umfasst den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 und erstreckt sich über alle 30 Standorte des DLR sowie dessen insgesamt 54 Einrichtungen und Institute.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt seit der Erstveröffentlichung im Jahr 2014 in einem zweijährigen Turnus und wird seit 2017 auf Basis der Kriterien des DNK durchgeführt.

Im Einklang mit den Vorgaben des DNK legt das DLR seine Daten nicht nur nach dessen Kriterien offen, sondern erfasst diese zusätzlich unter Berücksichtigung der Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Durch Integration des GRI-Indikatorensets in die DNK-Kriterien stellt das DLR eine umfassende und transparente Berichterstattung sicher.

Cover der DLR-Erklärung zum DNK-Kodex 2022/23

Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit

Durch Orientierung am praxisorientierten Ansatz des DNK stellt das DLR seine Nachhaltigkeit für externe Stakeholder und interne strategische Prozesse verständlich dar. Der DNK – ein vom BMWK unterstützter Berichtsstandard – fördert Transparenz und Vergleichbarkeit.

Die aktuelle DNK-Erklärung des DLR befindet sich im Einklang mit den Anforderungen des sogenannten CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (Corporate Social Responsibility, CSR-RUG). Dieses verpflichtet große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit. Dazu zählen unter anderem Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Das DLR kommt dieser allgemeinen Berichtspflicht freiwillig nach.

In Zukunft soll das CSR-RUG durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgelöst werden, welche die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterentwickelt – ein weiterer Schritt bei der kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsstrategie des DLR.

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Kontakt

Philipp Bergeron

Vorstandsbeauftragter für Nachhaltigkeit
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Nachhaltigkeit
Linder Höhe, 51147 Köln

Michael Müller

Redakteur
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Kommunikation
Linder Höhe, 51147 Köln
Tel: +49 2203 601-3717