4. Mai 2021

DLR-Expertise zum autonomen Fahren in Anhörung des Deutschen Bundestages

  • Verkehrsforscherinnen des DLR als Sachverständige im Bundestag
  • Ausschuss-Anhörung zum Gesetz zum autonomen Fahren

Am 3. Mai 2021 befasste sich der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem autonomen Fahren. Im Mittelpunkt der Diskussion stand der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren. Zu den geladenen Sachverständigen gehörten zwei Verkehrsforscherinnen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR).

Prof. Dr.-Ing. Katharina Seifert, Direktorin des DLR-Instituts für Verkehrssystemtechnik, erklärte in ihren Ausführungen, dass für eine erfolgreiche Einführung des vernetzten und automatisierten Fahrens ein hohes Maß an Datensicherheit gewährleistet sein muss. Zudem betonte sie die Notwendigkeit, die im Gesetzestext vorgesehene technische Aufsicht so auszugestalten, dass Menschen diese Aufgabe zuverlässig bewältigen können. Sie plädierte dafür, die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung dieser Aufgabe umfassend zu evaluieren.

Die Potenziale autonomer Fahrzeuge für eine Kostenreduktion im öffentlichen Personennahverkehr unterstrich Prof. Dr. Barbara Lenz vom Institut für Verkehrsforschung des DLR. Sie sieht in dem Gesetzentwurf einen wichtigen Impuls für die Entwicklung neuer Verkehrsangebote, der jedoch durch weitere Maßnahmen unterstützt werden müsse. Um die Auswirkungen des Gesetzes auf die Entwicklung der Verkehre überprüfen zu können, bedürfe es eines dauerhaften, wissenschaftlich fundierten Monitorings der Einführung des autonomen Fahrens, so Lenz.

Autonome Fahrzeuge sollen künftig bundesweit ohne einen physisch anwesenden Fahrer in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dafür einen Rechtsrahmen schaffen.

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