8. Juni 2026 | DLR-Auswertung zu Folgen unautorisierter Drohnenflüge

Millionenkosten durch Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen in 2025

  • 2025 wurden 116 relevante Drohnenstörfälle an 25 Verkehrsflughäfen erfasst.
  • Der geschätzte betriebswirtschaftliche Schaden liegt bei mindestens 60 Millionen Euro.
  • Besonders betroffen sind große Drehkreuze.
  • Schwerpunkte: Luftfahrt, Verkehr, Sicherheit, unbemannte Luftfahrtsysteme

Störungen durch Drohnensichtungen haben den Flugbetrieb in Deutschland im Jahr 2025 spürbar beeinträchtigt, darunter mehrtägige Einschränkungen im Oktober am Flughafen München sowie ein umfassender Vorfall im Juli am Flughafen Frankfurt. Beide Ereignisse zählen zu den bislang größten Störfällen durch unautorisierte Drohnen im deutschen Luftverkehr und verdeutlichen, dass bereits einzelne Vorfälle umfangreiche betriebliche und wirtschaftliche Folgen im gesamten Luftverkehrssystem auslösen können. Eine aktuelle Auswertung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) zeigt, dass sich der durch Drohnenereignisse verursachte Mindestschaden für die Luftverkehrswirtschaft in Deutschland im Jahr 2025 auf schätzungsweise rund 60 Millionen Euro beläuft.

Unbefugte Drohnenflüge im Umfeld von Flughäfen können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und stellen zugleich eine Herausforderung für die Sicherheit und Resilienz des Flugbetriebs dar. Die Ergebnisse dieser Analyse unterstreichen die Relevanz des Themas im Kontext stark ausgelasteter Flughäfen und wachsender Verkehrsvolumina.

Dr. Florian Linke, kommissarischer Direktor des DLR-Instituts für Luftverkehr

Mehr Vorfälle an großen Flughäfen

Basis der Untersuchung am DLR-Institut für Luftverkehr ist ein Datensatz des Luftfahrt-Bundesamts mit 226 gemeldeten Drohnenereignissen im Jahr 2025. Daraus wurden 116 relevante Störfälle an insgesamt 25 Verkehrsflughäfen identifiziert.

Am häufigsten wurden in 2025 Drohnensichtungen mit Auswirkungen auf den Flugbetrieb an großen internationalen Drehkreuzen und Verkehrsflughäfen gemeldet. Auch rund 70 Prozent der etwa 200 erfassten drohnenstörfallbedingten Flugumleitungen stehen im Zusammenhang mit Zwischenfällen an diesen Standorten.

Je nach Flughafentyp zeigen sich unterschiedliche Auswirkungen. Große Drehkreuze reagieren häufig mit der Sperrung einzelner Pisten, während kleinere Verkehrsflughäfen häufiger umfassendere Betriebseinschränkungen vornehmen. Regionalflughäfen verfügen in der Regel nur über eine Start- und Landebahn und müssen daher öfter den gesamten Betrieb einstellen.

Betriebsstörungen mit weitreichenden Folgen

Die Auswirkungen unautorisierter Drohnenflüge reichen von Verzögerungen und Warteschleifen über Umleitungen bis hin zu partiellen oder vollständigen Betriebseinstellungen. Sie greifen direkt in eng getaktete Umlaufpläne ein und verursachen wirtschaftliche Folgen sowohl bei Airlines als auch bei Flughäfen.

Für Airlines entstehen vor allem zusätzliche Betriebskosten durch Verspätungen, Umleitungen und Annullierungen, etwa durch längere Flugzeiten, zusätzlichen Treibstoffverbrauch sowie Aufwendungen für Passagierbetreuung und Ersatzbeförderung. Flughäfen sind insbesondere durch eine verringerte Anzahl an Flugbewegungen in Folge von Annullierungen betroffen, was zu Einnahmeausfällen bei Entgelten führt. Zusätzliche Verluste können im “Non-Aviation“ Bereich wie Einzelhandel, Gastronomie und Parken entstehen.

Schadensbewertung und wirtschaftliche Effekte

Die Schadensbewertung in der Studie basiert auf drei Komponenten: Verspätungskosten, die je nach Flugzeugtyp, Dauer der Verzögerung und betroffener Flugphase variieren, Umlenkungskosten auf Grundlage internationaler Durchschnittswerte sowie Annullierungskosten, die entgangene Einnahmen, Änderungen der Betriebskosten, Aufwendungen für die Passagierbetreuung und alternative Transportlösungen umfassen.

Die Analyse weist für das Jahr 2025 einen betriebswirtschaftlichen Mindestschaden von rund 60 Millionen Euro aus. Die Schadensschätzung erhöht sich auf bis zu 160 Millionen Euro, wenn zusätzlich durchschnittliche Netzwerkeffekte von Verspätungen berücksichtigt werden – also Folgekosten, die durch Umlaufstörungen und Verzögerungen entstehen können – sowie als potentiell störungsbedingt bewertete Annullierungen.

Detektions- und Abwehrtechnologien gewinnen an Bedeutung

Angesichts der zunehmenden Zahl von Drohnenvorfällen an Flughäfen gewinnt auch die Entwicklung geeigneter Detektions- und Abwehrtechnologien an Bedeutung. Eine besondere Herausforderung dabei ist die Vielfalt der Drohnen, die Störungen auslösen können, sowie die Unterschiedlichkeit der Umgebungen, die zukünftig geschützt werden sollen. Das DLR erforscht und entwickelt deshalb unter Federführung des Instituts für Flugsystemtechnik entsprechende Technologien von der ersten Detektion bis zur erfolgreichen Abwehr von Drohnen und testet sie am Nationalen Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrtsysteme in Cochstedt.

Fazit: Netzwerkeffekte treiben die Kosten

„Bereits kurze Störungen lösen im hochvernetzten Luftverkehrssystem beträchtliche Folgewirkungen aus. Besonders bei längeren Ereignissen oder wiederholten Beeinträchtigungen steigen die wirtschaftlichen Auswirkungen deutlich an, sobald systemische Pufferkapazitäten erschöpft sind. In diesen Fällen entwickeln sich die Kosten dynamisch und sprunghaft. Auf einzelnen Flügen kann es zudem zu einer sicherheitsrelevanten Unterschreitung von Kraftstoffreserven kommen. Die Ergebnisse können zugleich eine Grundlage für Kosten-Nutzen-Analysen bilden, etwa zur Bewertung von Investitionen in Systeme zur Drohnendetektion und Drohnenabwehr“, sagt Dr. Florian Linke.

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