DLR-Expertise zur Luftverkehrsteuer im Deutschen Bundestag

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Dr. Sven Maertens vom Institut für Luftverkehr des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) nahm am 18. Mai 2026 als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Zweiten Luftverkehrsteueränderungsgesetz teil. Im Mittelpunkt der Anhörung standen die Auswirkungen der geplanten Senkung der Luftverkehrsteuer auf Wettbewerbsfähigkeit, Konnektivität, Beschäftigung sowie Klima- und Umweltwirkungen des Luftverkehrs.
Maertens betonte, dass die Luftverkehrsbranche ein wichtiges Signal benötige. Grundlage seiner Stellungnahme war unter anderem ein DLR-Standortkostengutachten aus dem Jahr 2025. Dieses zeigt, dass die Luftverkehrsteuer ein statistisch signifikanter Faktor für die schwache Entwicklung des Luftverkehrsstandorts Deutschland ist – allerdings nicht der einzige. Neben der schwachen Wirtschaftsentwicklung verwies Maertens auf strukturelle Veränderungen wie die zunehmende Nutzung von Videokonferenzen und Bahnangeboten, geopolitische Entwicklungen sowie Veränderungen im Airline-Markt.
Zudem ging er auf die weiterhin langsame Erholung des deutschen Luftverkehrsmarktes nach der Corona-Pandemie ein. Der innerdeutsche Luftverkehr lag 2025 weiterhin nur bei knapp 53 Prozent des Vor-Corona-Niveaus von 2019. Auch innereuropäisch wurde das Passagieraufkommen des Jahres 2019 deutschlandweit bislang noch nicht wieder erreicht.
Nach Einschätzung des DLR dürfte die geplante moderate Senkung der Luftverkehrsteuer lediglich begrenzte zusätzliche Nachfrageeffekte von maximal einem Prozent erzeugen. Eine vollständige Abschaffung könnte dagegen ein deutlich stärkeres Verkehrsaufkommen von vier bis acht Prozent bewirken.
Gleichzeitig verwies Maertens auf die Klima- und Umweltwirkungen des Luftverkehrs, darunter CO2-Emissionen, Nicht-CO2-Effekte wie Kondensstreifen sowie lokale Belastungen durch Luftschadstoffe und Lärm. Vor diesem Hintergrund könne neben einer Senkung oder Abschaffung auch eine stärker differenzierte Ausgestaltung der Luftverkehrsteuer – etwa nach Streckenlänge oder Reiseklasse – sinnvoll sein.